Ernst-Lindlau-Stiftung (Förderung über Bürgerstiftung Dresden)
Unterstützt alte und alleinstehende Personen in besonderen Notlagen im Großraum Dresden und Pirna. Unkompliziertes Antragsverfahren über die Bürgerstiftung Dresden.
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Förderkriterien
Förderziel
Unterstützung alter, alleinstehender und bedürftiger Personen in besonderen Notlagen durch Einzelfallhilfen aus den Erträgen der Ernst-Lindlau-Stiftung.
Förderfähige Ausgaben
- Nicht von der Krankenkasse oder anderen übernommene Therapiekosten
- Nicht von der Krankenkasse oder anderen übernommene Gesundheitshilfsmittel
- Nicht vom Sozialamt übernommene Kosten für Haushaltgeräte und Anschaffungen
- Zuschuss zu Erholungsreisen
- Zuschuss zu Umbaumaßnahmen im Haushalt aufgrund Krankheit
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Nicht förderfähige Ausgaben
- Von Krankenkasse oder Sozialamt übernommene Kosten
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
Zuwendungsvoraussetzungen
- Ab 60 Jahren
- Nachweis der Bedürftigkeit über Einkommensnachweis
- Antragstellung über Sozialamt, Verein oder Wohlfahrtsverband
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antrag auf Zuwendung aus Stiftungsmitteln
- Einkommensnachweis (Rentenbescheid, Sozialhilfe- oder Hartz IV-Bescheid, Wohngeldbescheid)
Bewertungskriterien
- Nachweis der Bedürftigkeit
- Regionale Zugehörigkeit
- Schwere der Notlage
Beschreibung
Die Ernst-Lindlau-Stiftung, verwaltet durch die Bürgerstiftung Dresden, fördert ältere, alleinstehende und bedürftige Personen ab 60 Jahren im Großraum Dresden und Pirna, die in besonderen Notlagen leben. Aus den Erträgen des Stiftungskapitals werden Einzelfallhilfen gewährt, die nicht anderweitig von Krankenkassen oder Sozialämtern übernommen werden. Gefördert werden etwa nicht erstattete Kosten für Therapien und Hilfsmittel, Zuschüsse zu Erholungsreisen oder notwendige Umbaumaßnahmen im Haushalt bei Krankheit. In Ausnahme- und Härtefällen können weitere individuelle Unterstützungsleistungen in Betracht gezogen werden. Die Auswahl erfolgt nach dem Nachweis der Bedürftigkeit, der regionalen Zugehörigkeit und dem Schweregrad der Notlage.
Die Antragstellung ist jederzeit möglich und erfolgt unkompliziert über Sozialämter, Vereine oder Wohlfahrtsverbände. Neben dem formalen Antrag auf Zuwendung aus Stiftungsmitteln sind Nachweise zur Einkommenssituation (z. B. Rentenbescheid, Sozialhilfe- oder Hartz IV-Bescheid, Wohngeldbescheid) einzureichen. Betreuungseinrichtungen oder Angehörige können unterstützend tätig werden und den Antrag gemeinsam mit den Antragstellenden an die Bürgerstiftung Dresden weiterleiten. Da es keinen festen Fristenzeitraum gibt, können Antragstellende bei Eintreten einer Notlage zeitnah eine Prüfung und Bewilligung der Mittel erwarten. Durch die enge Kooperation mit regionalen Sozialstationen und Beratungsstellen wird sichergestellt, dass Hilfsbedürftige unbürokratisch und zielgerichtet Unterstützung erhalten.
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