ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge
Zinsgünstiger Förderkredit zur Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln für Existenzgründungen, Unternehmensnachfolgen und junge Unternehmen. Kredithöhe bis 500.000 € möglich. Antragstellung fortlaufend über Finanzierungspartner vor Vorhabensbeginn.
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Förderkriterien
Förderziel
Finanzierung von Investitionen, Betriebsmitteln, Warenlagern sowie Unternehmensübernahmen und Beteiligungen zur Unterstützung von Existenzgründung, Unternehmensnachfolge und Festigung junger Unternehmen bis fünf Jahre nach Gründungsstart.
Förderfähige Ausgaben
- Investitionen
- Betriebsmittel
- Warenlager
- Unternehmensübernahmen und Beteiligungen
Antragsberechtigt
- Existenzgründer/innen
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Antrag vor Beginn des Vorhabens bei einem Finanzierungspartner
- Antragstellende müssen Teil der Geschäftsführung sein
- Förderfähig sind Existenzgründungen, Nachfolgen und Festigungsmaßnahmen bis 5 Jahre nach Gründung
- Kreditbetrag darf höchstens 35 % der förderfähigen Kosten ausmachen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Tabellarischer Lebenslauf
- Selbstauskunft/Vermögensaufstellung
- Businessplan inkl. Rentabilitäts- und Liquiditätsplanung
- Entwürfe wichtiger Verträge (z.B. Miet- oder Franchisevertrag)
- Jahresabschlüsse der letzten zwei Jahre (für Nachfolge und junge Unternehmen)
Beschreibung
Mit dem ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge stellt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz eine zinsgünstige Darlehenslösung bereit, die durch die KfW Bankengruppe vergeben wird. Ziel ist die Förderung von Existenzgründungen, Unternehmensnachfolgen und jungen Unternehmen bis fünf Jahre nach Geschäftsaufnahme. Als Förderbereiche umfasst das Programm Investitionen, Betriebskapital, Lagerbestände sowie Übernahmen und Beteiligungen. Darlehenshöhen von bis zu 500.000 Euro ermöglichen eine flexible Projektfinanzierung, wobei höchstens 35 % der förderfähigen Kosten abgedeckt werden. Eine 100-prozentige Garantieübernahme durch Bürgschaftsbanken senkt das Risikoprofil und führt zu attraktiven Zinssätzen.
Antragsberechtigt sind Existenzgründer:innen, Unternehmensnachfolger:innen und Jungunternehmer:innen, die als Teil der Geschäftsführung agieren oder berufen werden und ihren Kreditantrag vor Vorhabensbeginn bei einem Finanzierungspartner einreichen. Die Laufzeiten liegen zwischen 120 und 180 Monaten und beinhalten Tilgungsfreijahre sowie eine Zinssicherung. Eine fortlaufende Antragstellung im gesamten Bundesgebiet ermöglicht eine bedarfsgerechte Vorbereitung der Vorhaben. Zur Antragseinreichung sind u. a. ein tabellarischer Lebenslauf, eine Selbstauskunft mit Vermögensaufstellung, ein Businessplan mit Rentabilitäts- und Liquiditätsplanung sowie Entwürfe wesentlicher Verträge erforderlich. Jahresabschlüsse der letzten zwei Jahre müssen bei Nachfolge- und Festigungsmaßnahmen vorgelegt werden. Durch diese Struktur bietet der Förderkredit kleinen und mittleren Unternehmen die Chance, nachhaltige Wachstumsziele zu realisieren und ihre Marktposition langfristig zu festigen.
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