Errichtung, Erweiterung und Modernisierung von Betrieben
Nicht rückzahlbarer Zuschuss für Investitionen im Gewerbe- und Industriebereich im Burgenland, z. B. für Maschinen, technische Anlagen, Baukosten oder Software. Antragstellung laufend bis 31.12.2026 möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderbar sind Investitionen im Rahmen der Errichtung, Erweiterung, Rationalisierung, Modernisierung und Diversifizierung der Wirtschaftstätigkeit eines Unternehmens im Burgenland. Ziel ist die Stärkung und Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit, die nachhaltige Schaffung und Erhaltung von Arbeitsplätzen sowie ein optimales regionales Wirtschaftswachstum.
Förderfähige Ausgaben
- Maschinen und technische Anlagen
- Baukosten
- Immaterielle Kosten (Patente, Lizenzen)
- Betriebs- und Geschäftsausstattung
- Planungskosten
Nicht förderfähige Ausgaben
- Kauf von Grundstücken
- Investitionen in mobile Investitionsgüter
- Finanzierungskosten
- Umsatzsteuer
- Eigenleistungen
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Existenzgründer/innen
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Betriebsstätte im Burgenland
- KMU (kleinste, kleine und mittlere Unternehmen) oder Großunternehmen mit Erstinvestition
- Antragstellung vor Beginn der Arbeiten
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Projektbeschreibung
- Detaillierte Kostenaufstellung
- Jahresabschlüsse der letzten 3 Jahre
- Gewerberegisterauszug/Gewerbeschein
- Beilage KMU-Definition und Unternehmensverflechtungen
- ÖGK-Bestätigung
- Vorschaurechnung
- Arbeitsplatzindikatoren
- Awareness-Fragebogen
Bewertungskriterien
- Innovationsgehalt des Projekts
- Technologieorientierung
- Schaffung und Erhalt von Arbeitsplätzen
- Regionalwirtschaftliche Bedeutung
- Wettbewerbsfähigkeit
Beschreibung
Die Förderung „Errichtung, Erweiterung und Modernisierung von Betrieben“ der Wirtschaftsagentur Burgenland GmbH richtet sich an Kleinbetriebe, mittlere Unternehmen sowie – bei Erstinvestitionen – auch Großunternehmen mit Betriebsstätte im Burgenland. Sie umfasst nicht rückzahlbare Zuschüsse zwischen 10 % und 20 % der förderbaren Projektkosten und unterstützt Investitionen zur Neuanlage oder wesentlichen Erweiterung von Produktions- und Dienstleistungsbetrieben. Gefördert werden Maschinen, technische Anlagen, Baukosten, immaterielle Wirtschaftsgüter (Patente, Lizenzen, Software) sowie Betriebs- und Geschäftsausstattung. Ziel ist die innovative Technologieorientierung, Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und nachhaltige Schaffung und Erhaltung von Arbeitsplätzen. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf regionalwirtschaftlicher Bedeutung, Umweltverträglichkeit und der Stärkung nicht zentraler Regionen im Burgenland.
Unternehmen können laufend bis 31. Dezember 2026 Anträge einreichen; der Projektstart muss dabei nach Antragseingang liegen. Die Mindestprojektsumme beträgt 10 000 Euro netto, bei EFRE-Kofinanzierung 300 000 Euro. Erforderlich sind ein ausführlicher Förderantrag mit Detaillierter Kostenaufstellung, Jahresabschlüsse der letzten drei Jahre, Gewerbeberechtigung, Beschäftigtennachweis der ÖGK sowie – bei größeren Vorhaben – ein Unternehmens- und Projektkonzept samt Vorschaurechnung. Im Falle einer EFRE-Förderung sind zusätzlich Arbeitsplatzindikatoren und ein Fragebogen zu Nachhaltigkeit und Chancengleichheit vorzulegen. Die Auswahl orientiert sich an Innovationsgehalt, Technologieorientierung, Arbeitsplatzschaffung, regionaler Relevanz und Wettbewerbsfähigkeit. Nach positiver Entscheidung erfolgt ein Fördervertrag mit – unter anderem – Behaltelaufzeit von drei bis fünf Jahren am Projektstandort.