Zuschuss

Errichtung von regionalen und multifunktionalen Sportinfrastrukturanlagen

Förderung zur Errichtung und Verbesserung regionaler und multifunktionaler Sportinfrastrukturanlagen in Tirol zur Stärkung des Breitensports und der regionalen Freizeitwirtschaft. Zuschuss bis zu 15 % der förderbaren Kosten (max. 2 Mio. €). Anträge können jederzeit eingereicht werden.

Sport

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Tirol
Fördersumme: bis zu 2.000.000 €
Förderquote: 15%
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Mit dieser Förderaktion soll die Finanzierung der Errichtung und Verbesserung von regionalen sowie multifunktionalen Sportinfrastrukturanlagen erleichtert, der Breitensport und die regionale Freizeitwirtschaft gefördert und die Lebensqualität für die einheimische Bevölkerung verbessert werden.

Förderfähige Ausgaben

  • Investitionen in Bau und Verbesserung von Sportinfrastrukturanlagen

Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen
  • Interessenverbände und sonstige Vereine
  • Gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Standort von regionaler Bedeutung in Tirol oder in begründeten Ausnahmefällen kommunale Bedeutung
  • Betreiber der Sportinfrastrukturanlage
  • Juristische Person mit mehr als 50 % Anteilen in öffentlicher Hand
  • Nicht gewinnorientierter Betrieb

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antragsformular
  2. Richtlinie
  3. ÖISS-Unterlagen (Clubhaus, Fußballplatz, Tennisplatz, LED-Flutlichtanlage)
  4. Abrechnungsunterlagen

Beschreibung

Die Förderinitiative unterstützt öffentliche Einrichtungen, Interessenverbände, Vereine sowie gemeinnützige Organisationen bei der Errichtung und Optimierung regionaler und multifunktionaler Sportinfrastrukturanlagen in Tirol. Mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss von bis zu 15 % der förderbaren Kosten – maximal 2 Mio. € – lassen sich moderne Sportstätten realisieren, die dem Breitensport neue Impulse verleihen und die regionale Freizeitwirtschaft beleben. Die Förderung erfolgt kontinuierlich, Anträge können jederzeit eingereicht werden. Das Programm zielt darauf ab, die Zugänglichkeit zu hochwertigen Sportanlagen zu erhöhen, lokale Netzwerkstrukturen zu stärken und die Lebensqualität für die Bevölkerung in den Tiroler Regionen nachhaltig zu verbessern.

Antragsberechtigt sind Gemeinden, Gemeindeverbände, Tourismusverbände sowie Vereine und juristische Personen, deren Geschäftsanteile mehrheitlich öffentlicher Hand gehören und die nicht gewinnorientiert arbeiten. Voraussetzungen für eine Förderung sind der Nachweis eines Standorts von regionaler Bedeutung (in Ausnahmefällen kommunaler Bedeutung), der Betreiberstatus der Sportinfrastruktur sowie ein nicht gewinnorientierter Betrieb. Gefördert werden Investitionen in den Neubau und die Verbesserung bestehender Sportanlagen. Für die Antragstellung werden das ausgefüllte Antragsformular, eine Kopie der Förderrichtlinie, spezifische ÖISS-Unterlagen (z. B. für Clubhaus, Fußballplatz, Tennisplatz und LED-Flutlichtanlagen) sowie die Abrechnungsunterlagen benötigt. Durch diese Förderung entstehen zeitgemäße Sportstätten, die als multifunktionale Begegnungsorte dienen und den Breitensport in ganz Tirol nachhaltig stärken.

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