Errichtung von regionalen und multifunktionalen Sportinfrastrukturanlagen
Förderaktion des Landes Tirol zur Finanzierung der Errichtung und Verbesserung regionaler und multifunktionaler Sportinfrastrukturanlagen. Einmalzuschuss bis zu 15% der förderbaren Kosten (mindestens 500.000 €; maximal 2 Mio. €). Anträge bis 31.12.2027 möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Mit dieser Förderaktion soll die Finanzierung der Errichtung und Verbesserung von regionalen sowie multifunktionalen Sportinfrastrukturanlagen erleichtert, der Breitensport und die regionale Freizeitwirtschaft gefördert und die Lebensqualität für die einheimische Bevölkerung verbessert werden.
Förderfähige Ausgaben
- Investitionen in Sportinfrastrukturanlagen
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
Zuwendungsvoraussetzungen
- Mehrheitlich in öffentlicher Hand (über 50% der Geschäftsanteile)
- Betreiben einer Sportinfrastrukturanlage
- Nicht gewinnorientiert
- Mindestens 500.000 € förderbare Kosten
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Richtlinie Infrastrukturförderung
- Antragsformular
- Formulare für Abrechnung
Beschreibung
Die Förderinitiative des Landes Tirol zur Errichtung von regionalen und multifunktionalen Sportinfrastrukturanlagen richtet sich an gemeinnützige Organisationen, die Sportstätten betreiben und mehrheitlich in öffentlicher Hand liegen. Mit einem nicht rückzahlbaren Einmalzuschuss von bis zu 15 % der förderbaren Investitionskosten werden Projekte ab einem Mindestvolumen von 500.000 Euro unterstützt, wobei eine maximale Fördersumme von 2 Mio. Euro erreicht werden kann. Diese Maßnahme zielt darauf ab, den Breitensport zu stärken, die regionale Freizeitwirtschaft zu stimulieren und die Lebensqualität in Tirol nachhaltig zu heben. Antragsberechtigt sind Gemeinden, Gemeindeverbände, Tourismusverbände sowie Vereine und juristische Personen, deren Geschäftsanteile zu mindestens 50 % öffentlich-rechtlich geprägt sind und die nicht gewinnorientiert agieren.
Gefördert werden Investitionen in Sportinfrastrukturanlagen, die flexibel auf unterschiedliche Nutzungsanforderungen reagieren und zeitgemäße Standards gemäß Sportstätten-Strategieplan erfüllen. Neben baulichen Maßnahmen umfasst der Förderrahmen auch Ausstattungsinvestitionen, sodass moderne Trainings- und Wettkampfeinrichtungen realisiert werden können. Voraussetzung für eine Förderung ist die Einhaltung der Richtlinie Infrastrukturförderung, das fristgerechte Einreichen des Antragsformulars sowie der Formulare für Abrechnung. Die Einreichungsfrist läuft bis zum 31. Dezember 2027. Bewertet werden Projekte nach regionaler Relevanz, multifunktionaler Ausrichtung und nachhaltiger Wirkung auf Sporttreibende und Bevölkerung. Durch diese Initiative soll die Basis für zukunftsfähige Sportangebote geschaffen, der Gesundheits- und Freizeitwert gesteigert und langfristig ein starker Impuls für die Infrastrukturentwicklung im ländlichen Raum gesetzt werden. Interessierte Organisationen finden detaillierte Informationen zur Antragstellung und den Fördervoraussetzungen bei der Abteilung Wirtschaftsförderung des Landes Tirol.