Zuschuss

Errichtungsförderung im Eigentum S.WFG 2025

Förderung für die Errichtung von Wohnraum im Bundesland Salzburg: Wohnungen im Baulandsicherungsmodell, Nachverdichtung, Bauernhäuser/Austraghäuser sowie Neubau auf unbebauten Grundstücken. Einmalzuschuss und optional Annuitätenzuschuss ab 01.01.2025, Anträge bis 12 Monate nach Baubeginnanzeige.

Wohnungsbau & Modernisierung

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01.2025
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Salzburg
Fördersumme: 20 000 € bis 62 000 €

Förderziel

Gefördert wird die Errichtung von Wohnungen im Rahmen eines Baulandsicherungsmodells, durch Nachverdichtung, von Bauernhäusern oder Austraghäusern bzw. abgeschlossenen Austragswohnungen sowie von Neubauwohnungen auf unbebauten Grundstücken im Bundesland Salzburg.

Förderfähige Ausgaben

  • Errichtungskosten
  • Baunebenkosten (Planungs-/Bauleitung, Genehmigungen)
  • Arbeits- und Materialkosten

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Mindestens 30 % Fremdmittelanteil an den Baukosten
  • Eigentum, Miteigentum, Wohnungseigentum oder Baurecht mit mindestens 66 Jahren Laufzeit
  • Mindestinvestitionssumme von 200.000 €
  • Rechtskraft der Baubewilligung
  • Antrag bis spätestens 12 Monate nach Baubeginnanzeige

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Rechtskräftige Baubewilligung
  2. Rechtskraftbestätigung der Baubewilligung
  3. Grundbuchauszug
  4. Planungsenergieausweis
  5. Kostenvoranschlag
  6. Finanzierungsplan
  7. Meldebestätigung (Hauptwohnsitz)

Beschreibung

Die Errichtungsförderung im Eigentum S.WFG 2025 unterstützt Privatpersonen bei der Schaffung von neuem Wohnraum im Bundesland Salzburg. Gefördert werden Wohnungen im Rahmen eines Baulandsicherungsmodells, die Nachverdichtung bestehender Gebäude, Bauernhäuser sowie Austraghäuser mit abgeschlossenen Austragswohnungen und Neubauwohnungen auf unbebauten Grundstücken (Grundstücksfläche unter 700 m²). Es handelt sich um Direktzuschüsse in Höhe von 20.000 € bis 62.000 €, die als Einmalzuschuss ausbezahlt werden; auf Wunsch kann zusätzlich ein unverzinslicher Annuitätenzuschuss zur Kreditrückzahlung beantragt werden. Voraussetzung ist eine Mindestinvestitionssumme von 200.000 €, ein Fremdmittelanteil von mindestens 30 % und eine Baubewilligung mit Nachweis der Rechtskraft. Die förderfähigen Kosten umfassen Errichtungskosten, Baunebenkosten sowie Arbeits- und Materialkosten. Anträge können ab 01.01.2025 bis längstens zwölf Monate nach der Baubeginnanzeige im Online-Assistenten eingereicht werden. Die Förderlaufzeit beträgt 25 Jahre und sichert über Pfandrechte im Grundbuch die nachhaltige Nutzung als Hauptwohnsitz.

Förderberechtigt sind Privatpersonen, die auf Eigentum, Miteigentum, Wohnungseigentum oder Baurecht (Laufzeit ≥ 66 Jahre) anspruchsberechtigt sind und im Förderobjekt einen Hauptwohnsitz begründen. Zu den einzureichenden Unterlagen zählen neben der rechtskräftigen Baubewilligung und Bestätigung der Baulandsicherung ein aktueller Grundbuchauszug, Planungsenergieausweis mit ZEUS-Prüfprotokoll, Kostenvoranschlag, Finanzierungsplan, Meldebestätigungen sowie gegebenenfalls Nachweise zu Einkünften und Familienstand. Die Auszahlung erfolgt nach Vorlage des Fertigstellungsenergieausweises, der Hauptwohnsitzmeldung und der grundbücherlichen Sicherstellung der Fördermittel. Die Wohnberatung Salzburg (Abteilung 10) berät Interessierte telefonisch oder per E-Mail bei der Vorbereitung und Einreichung des Antrags. Nijmegen

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