Zuschuss

Ersatz von Fahrtkosten

Menschen mit Behinderungen erhalten Ersatz ihrer notwendigen Fahrtkosten im Zusammenhang mit ambulanten Leistungen nach dem TTHG oder einer Beschäftigung mit Arbeitsplatzzuschuss. Anträge sind jederzeit möglich.

Soziales

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.07.2018
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Tirol
Förderquote: 100%

Förderziel

Ersatz der notwendigen Fahrtkosten, die im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme von ambulanten Leistungen nach dem Tiroler Teilhabegesetz (TTHG) oder einer Beschäftigung mit einem Arbeitsplatzzuschuss nach §16 TTHG entstehen.

Förderfähige Ausgaben

  • Fahrtkosten

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Inanspruchnahme einer ambulanten Leistung nach dem TTHG
  • Beschäftigung mit Arbeitsplatzzuschuss nach §16 TTHG
  • Fahrtkosten nicht bereits in einer anderen Leistung enthalten
  • Monatliche Fahrtkosten übersteigen 10 Euro

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antrag auf Gewährung eines Zuschusses (Formular)
  2. Nachweise zum Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen gemäß TTHG

Beschreibung

Der Zuschuss zum Ersatz von Fahrtkosten in Tirol unterstützt privatberechtigte Menschen mit Behinderung bei der Bewältigung ihres Alltags. Gefördert werden Aufwendungen für notwendige Fahrten, die im Zusammenhang mit ambulanten Leistungen nach dem Tiroler Teilhabegesetz (TTHG) oder einer Beschäftigung mit Arbeitsplatzzuschuss gemäß § 16 TTHG entstehen. Dabei gilt eine Förderquote von 100 % für alle anfallenden Fahrtkosten, sofern diese nicht bereits durch eine andere Leistung abgedeckt sind und der monatliche Betrag von 10 Euro überschritten wird. Die Förderung kann fortlaufend beantragt werden und wird jeweils ab dem Monat der Antragseinreichung gewährt. Ziel ist es, gesellschaftliche Teilhabe zu stärken und die Mobilität von Teilnehmer:innen an inklusiven Angeboten und geförderten Arbeitsplätzen zu sichern.

Interessiert sind insbesondere diejenigen, die eine ambulante Leistung nach dem TTHG in Anspruch nehmen oder eine durch Arbeitsplatzzuschuss geförderte Beschäftigung ausüben. Voraussetzung für den Zuschuss ist der Nachweis dieser Anspruchsvoraussetzungen sowie die Dokumentation der entstandenen Fahrtkosten. Als Antragsunterlagen sind das ausgefüllte Formular „Antrag auf Gewährung eines Zuschusses“ sowie alle Nachweise gemäß TTHG einzureichen. Eine Antragstellung ist jederzeit möglich; der frühestmögliche Förderbeginn ist der 1. Tag jenes Monats, in dem der vollständige Antrag bei der zuständigen Abteilung eingeht. So werden Barrieren abgebaut und eine selbstbestimmte Teilhabe am Arbeits- und Sozialleben gefördert.

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