Zuschuss

Erschließung/Erweiterung Forschungsfeldern Oö. außeruniv. Forschungseinrichtungen (2022 - 2029)

Förderung zur Entwicklung und Ausbau von zukunftsweisenden Forschungsfeldern bei außeruniversitären Forschungseinrichtungen in Oberösterreich im Zeitraum 2022–2029. Anträge sind vor Projektbeginn einzureichen.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.07. - 30.06.2027
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Oberösterreich
Projektstart ab: 01.01.2022

Förderziel

Entwicklung und Ausbau von zukunftsweisenden Forschungsfeldern bei den oberösterreichischen außeruniversitären Forschungseinrichtungen, um einen nachhaltigen positiven Einfluss auf die Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit des Forschungs- und Wirtschaftsstandortes Oberösterreich zu erzielen.

Förderfähige Ausgaben

  • Personalkosten
  • Kosten der Anlagennutzung für FuE-relevante Anlagen
  • Sachkosten (inkl. geringwertige Wirtschaftsgüter)
  • Drittkosten
  • Gemeinkostenzuschlag gemäß FFG-Kostenleitfaden

Antragsberechtigt

  • Bildungseinrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Juristische Personen, die außeruniversitäre Forschungseinrichtungen in Oberösterreich betreiben
  • Listung als Forschungseinrichtung bei der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft (FFG)
  • Kein Status einer universitären Forschungseinrichtung und keine COMET-Zentrumsförderung
  • Nachhaltige Gemeinwohlorientierung und Gewinnausschüttungsverbot in den Rechtsgrundlagen
  • Umsetzung des Vorhabens vollständig in Oberösterreich
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Projektantrag inkl. Anlagen
  2. Schlüssige Projektbeschreibung
  3. Kosten-, Finanzierungs- und Zeitplan

Bewertungskriterien

  • Beitrag zur Wirtschafts- und Forschungsstrategie „#upperVISION2030“
  • Verbesserung der Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit des Oö. Forschungs- und Wirtschaftsstandortes

Beschreibung

Das Programm „Erschließung/Erweiterung Forschungsfeldern Oö. außeruniv. Forschungseinrichtungen (2022 – 2029)“ unterstützt juristische Personen, die in Oberösterreich als außeruniversitäre Forschungseinrichtung gelistet sind und keine universitäre oder COMET-Zentrum-Zugehörigkeit aufweisen. Ziel ist die nachhaltige Entwicklung zukunftsweisender Forschungsfelder, um die Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit des Forschungs- und Wirtschaftsstandortes Oberösterreich dauerhaft zu stärken. Gefördert werden nicht rückzahlbare Zuschüsse für Personalkosten, Nutzungskosten für FuE-relevante Anlagen, Sachkosten inklusive geringwertiger Wirtschaftsgüter, Drittkosten sowie ein Gemeinkostenzuschlag gemäß dem FFG-Kostenleitfaden. Voraussetzung ist die Umsetzung des Vorhabens vollständig in Oberösterreich, eine schlüssige Projektbeschreibung mit Forschungsstrategie, Plan-Indikatoren und einem Kosten-, Finanzierungs- und Zeitplan sowie die Durchführung einer Trennungsrechnung nach EU-Beihilfenrecht. Zudem müssen die Rechtsgrundlagen der Einrichtung eine nachhaltige Gemeinwohlorientierung mit Gewinnausschüttungsverbot enthalten.

Die Auswahl erfolgt anhand des Beitrags zur Wirtschafts- und Forschungsstrategie „#upperVISION2030“ sowie des Effekts auf die Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit in Oberösterreich. Anträge sind vor Projektbeginn einzureichen und der Förderungszeitraum läuft bis 30. Juni 2027; ein Projektstart ist ab 1. Jänner 2022 möglich. Begutachtung und Entscheidung liegen bei der Abteilung Wirtschaft und Forschung des Amtes der Oberösterreichischen Landesregierung. Durch die Förderung werden Anreize für zukunftsorientierte Forschung geschaffen und nachhaltige Impulse für das regionale Innovationssystem gesetzt, um Oberösterreich langfristig als Spitzenstandort in Forschung und Wirtschaft zu verankern.

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