Zuschuss

Erstattung von Umstellungskosten aufgrund der Umwidmung von Rundfunkfrequenzen

Kostenersatz für nachweislich entstandene Umstellungskosten durch die Umwidmung von Rundfunkfrequenzen (694–790 MHz). Budgetiertes Volumen: 3,55 Mio. €. Anträge können mindestens zweimal jährlich bei der RTR-GmbH eingereicht werden.

Infrastruktur

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
25.10.2019
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Österreich (bundesweit)
Fördersumme: Max. 3,55 Mio. €

Förderziel

Den Inhabern von Multiplex-Zulassungen wird ein Kostenersatz für nachweislich entstandene Umstellungskosten infolge der Umwidmung von Rundfunkfrequenzen im Frequenzbereich 694 bis 790 MHz gewährt.

Förderfähige Ausgaben

  • Anschaffungskosten für technische Einrichtungen
  • Kosten der Umstellung an technischen Einrichtungen
  • Kosten für Projektmanagement und Frequenzplanung
  • Kosten für Informationskampagnen
  • Kosten für Serviceaufwand

Antragsberechtigt

  • Unternehmen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Nachweis der nachweislich entstandenen Umstellungskosten durch den MUX-Betreiber
  • Kosten nur erstattungsfähig, soweit sie für Planung und Umsetzung des Frequenzwechsels unbedingt erforderlich sind

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Nachweis der Umstellungskosten
  2. Dokumentationen zu Planungs- und Umsetzungsmaßnahmen
  3. weitere auf Verlangen geforderte Unterlagen

Bewertungskriterien

  • Wirtschaftlichkeit
  • Zweckmäßigkeit
  • Sparsamkeit

Beschreibung

Das Programm zur Erstattung von Umstellungskosten infolge der Umwidmung von Rundfunkfrequenzen im Bereich 694–790 MHz unterstützt bundesweit tätige Multiplex-Betreiber:innen bei der Finanzierung technisch bedingter Anpassungen. Unternehmen, die eine MUX-Zulassung innehaben und nachweislich Ausgaben für Planung, Umsetzung oder Serviceaufwand im Zusammenhang mit dem Frequenzwechsel hatten, können einen Zuschuss von bis zu insgesamt 3,55 Mio. € beantragen. Gefördert werden unter anderem die Anschaffung und Umstellung technischer Einrichtungen, Projektmanagement- und Frequenzplanungskosten sowie Informationskampagnen, sofern diese Aufwendungen für den Wechsel des Frequenzbereichs zwingend erforderlich sind. Die Einhaltung der Grundsätze von Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Zweckmäßigkeit bildet dabei die zentrale Bewertungs­grundlage.

Anträge können mindestens zweimal jährlich bei der RTR-GmbH eingereicht werden; die konkreten Termine werden von der Regulierungs­behörde bekanntgegeben. Als Nachweise sind detaillierte Dokumentationen zu Planungsmaßnahmen und Umstellungskosten sowie weitergehende Unterlagen auf Verlangen vorzulegen. Nach positiver Prüfung erfolgt die Auszahlung innerhalb weniger Wochen über das bei der Antragstellung angegebene Konto. Ziel der Förderung ist es, die Infrastruktur im Bereich Rundfunk und Städtebau nachhaltig zu stärken und den reibungslosen Übergang in den künftig genutzten Frequenzbereich 470–694 MHz zu gewährleisten. Interessierte Unternehmen finden weiterführende Informationen über die RTR-GmbH und die jeweils aktuellen Antragsfristen auf den entsprechenden behördlichen Plattformen.

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