Erstellung von Waldwirtschaftsplänen
Förderung zur Erstellung oder Aktualisierung von Waldwirtschaftsplänen in Tirol. Anträge sind seit 01.03.2013 fortlaufend möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Die Förderung unterstützt die Erstellung oder Verbesserung von waldbezogenen Plänen bzw. Waldnutzungsplänen zur besseren Koordination der Bewirtschaftung und Maßnahmenplanung und trägt so zu einer nachhaltigen und umweltfreundlichen Waldwirtschaft in Tirol bei.
Förderfähige Ausgaben
- Pauschalen
- Eigenleistungen
- Sachleistungen
- Sachkosten
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Genossenschaften
- Interessenverbände und sonstige Vereine
Zuwendungsvoraussetzungen
- Kein existierender Plan jünger als 10 Jahre
- Maßnahme gemäß forstlichem Förderungskatalog
- Einreichung und Genehmigung des Förderungsantrags
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Förderungsantrag
- Vorhandener Waldwirtschaftsplan (älter als 10 Jahre)
Beschreibung
In Tirol ermöglicht eine fortlaufende Zuschussförderung seit dem 1. März 2013 die Erstellung und Aktualisierung von Waldwirtschaftsplänen und Waldnutzungsplänen. Ziel ist eine bessere Koordination der Bewirtschaftung und Maßnahmenplanung im Wald, um nachhaltige, umwelt- und klimaschonende Verfahren zu etablieren. Im Fokus stehen Projekte, die sowohl dem Umwelt- und Naturschutz als auch der Steigerung von Energieeffizienz und Klimaschutz dienen. Die Maßnahme unterstützt auch die Anpassung der Wälder an den Klimawandel und sichert deren Schutzfunktionen langfristig. Förderberechtigt sind private Waldbesitzer:innen, Nutzungsberechtigte sowie organisierte Gruppen wie Agrargemeinschaften, Bringungsgenossenschaften, Interessenverbände und sonstige Waldbesitzervereinigungen. Die kontinuierliche Antragstellung ohne festes Enddatum ermöglicht eine flexible Planung und Umsetzung waldbezogener Projekte in ganz Tirol.
Voraussetzungen für eine Förderung sind, dass kein aktueller Plan jünger als zehn Jahre vorliegt und die geplante Maßnahme dem forstlichen Förderungskatalog des Landes entspricht. Ein formeller Förderungsantrag sowie ein vorhandener Waldwirtschaftsplan älter als zehn Jahre sind als Nachweis vorzulegen. Gefördert werden Pauschalen, Eigenleistungen, Sachleistungen und Sachkosten in Zusammenhang mit der Planung. Die begleitende Kontrolle durch die Abteilung Forstplanung stellt sicher, dass die Maßnahmen den Förderrichtlinien entsprechen. Zuwendungsbescheide werden nach Prüfung der eingereichten Unterlagen erteilt, und die Auszahlung erfolgt auf Basis der anerkannten Kosten. Mit dieser Unterstützung leistet das Programm einen wesentlichen Beitrag zur langfristigen Sicherung gesunder Waldbestände und zur Stärkung des Waldes als Lebens-, Erholungs- und Klimaschützer in Tirol.