Erstorientierungskurse für Schutzsuchende und Zugewanderte
Bundesministerium des Innern fördert Erstorientierungskurse für Schutzsuchende und Zugewanderte mit bis zu 300 Unterrichtseinheiten. Zeitlich befristeter Zuschuss, Eigenmittel in Höhe von mindestens 5 % erforderlich. Antragstellung über easy-Online nach Auswahl der Landeszentralstelle.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Maßnahmen zur Erstorientierung für Schutzsuchende und Zugewanderte, um ihnen grundlegende sprachliche, gesellschaftliche und wertevermittelnde Kenntnisse zu vermitteln und so das Ankommen in Deutschland zu erleichtern.
Antragsberechtigt
- Bildungseinrichtungen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Eingetragener Verein seit mindestens einem Jahr aktiv in der Flüchtlingsarbeit im Bundesland
- Bundeslandweit tätige gemeinnützige GmbH mit vorrangigem Ziel Flüchtlingshilfe oder Erwachsenenbildung
- Volkshochschulen und Volkshochschulverbände
- Inhalte und Organisation nach aktuellem BAMF-Konzept
- Jeder Kurs muss sechs Module und maximal 300 Unterrichtseinheiten umfassen
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Projektbeschreibung
- Finanzierungs- und Kostenplan
- Stellungnahme der Kommune
Beschreibung
Die Erstorientierungskurse für Schutzsuchende und Zugewanderte werden bundesweit vom Bundesministerium des Innern (BMI) als zeitlich befristeter Zuschuss unterstützt. Gefördert werden Sprach- und Orientierungskurse mit bis zu 300 Unterrichtseinheiten, die nach dem aktuellen BAMF-Konzept in sechs aufeinander abgestimmten Modulen aufgebaut sind. Das verpflichtende Modul „Werte und Zusammenleben“ vermittelt grundlegende Kenntnisse zu gesellschaftlichen Gepflogenheiten, demokratischen Prinzipien und Rechtsordnung. Ziel ist, den Kursteilnehmer:innen durch einen praxisnahen Einstieg in die deutsche Sprache und Lebenswelt das Ankommen zu erleichtern sowie Verständnis für gesellschaftliche Abläufe, Normen und Werte zu schaffen. Teilnehmende zwischen 18 und 65 Jahren begegnen hier Gleichgesinnten, tauschen sich in Kleingruppen aus und bereiten sich so auf weiterführende Integrationsangebote vor.
Antragsberechtigt sind eingetragene Vereine mit mindestens einem Jahr Erfahrung in der Flüchtlingsarbeit im jeweiligen Bundesland, bundeslandweit tätige gemeinnützige Gesellschaften mit dem Schwerpunkt Flüchtlingshilfe oder Erwachsenenbildung sowie Volkshochschulen und Volkshochschulverbände. Die Kurse richten sich ausdrücklich nicht an schulpflichtige Personen und umfassen pro Gruppe zehn bis zwanzig Teilnehmende. Gefordert ist eine Kofinanzierung von fünf Prozent der Gesamtkosten, die restlichen 95 bis 100 Prozent übernimmt das BMI. Die Antragstellung erfolgt fortlaufend über das elektronische Formularsystem easy-Online nach Auswahl der jeweiligen Landeszentrale. Erforderlich sind eine detaillierte Projektbeschreibung, ein Finanzierungs- und Kostenplan sowie eine Stellungnahme der Kommune, die das Vorhaben unterstützt und dessen Bedarf bestätigt. Das Förderprogramm leistet damit einen wichtigen Beitrag zur nachhaltigen Integration und trägt zur Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts bei.