Erziehung und Schulbildung
Hilfe zur Erziehung und Schulbildung für behinderungsbedingte Mehrkosten, um Kindern mit Behinderung eine ihren Fähigkeiten und Neigungen entsprechende Erziehung und Schulbildung zu ermöglichen. Gültig seit 01.01.2020, unbegrenzt.
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Förderkriterien
Förderziel
Hilfe zur Erziehung und Schulbildung ist für alle durch die Behinderung bedingten Mehrkosten zu gewähren, die notwendig sind, um den Menschen mit Behinderung in die Lage zu versetzen, eine seinen Fähigkeiten und Neigungen entsprechende Erziehung und Schulbildung zu erlangen.
Förderfähige Ausgaben
- Kosten für die Frühförderung
- Mehraufwand für Betreuung und Pflege in (heilpädagogischen) Kindergärten
- Mehraufwand für Betreuung (ohne pädagogische Leistungen) und Pflege in (heilpädagogischen) Horten
- Kosten für die Teilnahme am Unterricht, an Schulveranstaltungen und schulbezogenen Veranstaltungen
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Kind muss ein Kind mit Behinderung im Sinne des Steiermärkischen Behindertengesetzes sein
- Festgestellter Bedarf an behinderungsbedingten Mehrkosten
Beschreibung
Seit 1. Januar 2020 unterstützt in der Steiermark ein kontinuierliches Zuschussprogramm bei behinderungsbedingten Mehrkosten im Bereich Erziehung und Schulbildung. Rechtsgrundlage bildet die Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG sowie das Steiermärkische Behindertenhilfegesetz. Diese Fördermöglichkeit im Themenfeld Soziales und Bildung richtet sich an Familien mit Kindern und Jugendlichen und zielt darauf ab, alle notwendigen Leistungen zu decken, die eine der individuellen Leistungsfähigkeit und Neigung entsprechende pädagogische Förderung gewährleisten. Dazu zählen insbesondere Kosten für Frühförderung, heilpädagogisch ausgerichtete Betreuung und Pflege in Kindergärten sowie Horten, aber auch die Teilnahme am regulären Unterricht und schulbezogenen Veranstaltungen. Dank des unbegrenzten Förderzeitraums und der jederzeit möglichen Antragstellung werden Mehraufwendungen lückenlos berücksichtigt, sodass die Chancengleichheit in der Aus- & Weiterbildung nachhaltig gestärkt wird.
Privatpersonen können die Förderung in Anspruch nehmen, sofern das Kind im Sinne des Steiermärkischen Behindertengesetzes als behindert anerkannt wurde und der behinderungsbedingte Mehrbedarf fachlich festgestellt ist. Förderberechtigt sind sämtliche Aufwände, die unmittelbar mit Betreuung, Pflege oder der Teilnahme an schulischen Aktivitäten zusammenhängen – von heilpädagogischer Frühförderung über Mehraufwand bei Betreuung ohne pädagogische Leistungen bis hin zu Kosten für Unterrichtsmaterialien, Schulfahrten oder Exkursionen. Da es keine Antragsfrist gibt, ist eine ganzjährige Einreichung möglich. Durch die zielgerichtete Förderung werden Familien entlastet und Kinder mit Behinderung erhalten die bestmögliche Unterstützung für eine inklusive Bildungsbiografie.