Zuschuss

ESF+ (21-27): Beschäftigung von Frauen zum Aufbau der Arbeitsfähigkeit

Förderung von Unterstützungsprojekten für Salzburgerinnen im Erwerbsalter zum Aufbau der Arbeitsfähigkeit und Verbesserung der Erwerbschancen mit sozialpädagogischer Begleitung. Gültig ab 01.02.2023 bis zur Ausschöpfung des Volumens.

Arbeit Soziales Frauenförderung

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.02.2023
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Salzburg

Förderziel

Finanzierung niedrigschwelliger Beschäftigungsprojekte mit sozialpädagogischer Begleitung zum sukzessiven Aufbau der Arbeitsfähigkeit von Frauen im Erwerbsalter in Salzburg und zur Verbesserung ihrer Erwerbschancen.

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen
  • Unternehmen
  • Öffentliche Einrichtungen
  • Interessenverbände und sonstige Vereine
  • Genossenschaften
  • Stiftungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Verfahren zur Auswahl auf Grundlage eines zeitlich befristeten Call bzw. Ausschreibung

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antrag
  2. Konzept (Vorhabensbeschreibung) samt Finanzplan
  3. Jahresabschluss
  4. Firmenbuch/Vereinsregister-Auszug
  5. Unbedenklichkeitserklärung von Finanzamt und Sozialversicherungsträger
  6. Übersicht über Zuwendungen von Dritten zur Vermeidung von Doppelförderungen
  7. Statuten bzw. Gesellschaftsvertrag
  8. Referenzprojekte, die die Erfahrungen der Förderwerber:in mit der/den Zielgruppe(n) belegen
  9. Übersicht über Personal und deren Qualifikationen

Beschreibung

Die ESF+-Initiative „Beschäftigung von Frauen zum Aufbau der Arbeitsfähigkeit“ fördert in Salzburg gezielt niedrigschwellige Beschäftigungsprojekte für erwerbsfähige Salzburgerinnen mit schwieriger Arbeitsmarktlage. Gefördert werden Maßnahmen mit sozialpädagogischer Begleitung, die schrittweise die Verlässlichkeit, Ausdauer und Arbeitsleistung der Teilnehmenden verbessern und so nachhaltige Perspektiven auf dem ersten Arbeitsmarkt eröffnen. Als Zuschussprogramm mit fortlaufender Einreichungsmöglichkeit richtet es sich an gemeinnützige Organisationen, Unternehmen, öffentliche Einrichtungen, Interessenverbände, Genossenschaften, Stiftungen und sonstige Vereine, die Projekte im Themenfeld Arbeit & Soziales sowie Frauenförderung umsetzen möchten. Das Fördervolumen steht ab 1. Februar 2023 bis zur Ausschöpfung bereit und orientiert sich an den Vorgaben der EU-Verordnung Nr. 2021/1060 und Nr. 2021/1057.

Voraussetzung für eine Zuwendung ist die Teilnahme an einem zeitlich befristeten Auswahlverfahren (Call), in dem Förderwerber:innen ihre Projektideen vorstellen. Für die Antragstellung sind ein detailliertes Konzept inklusive Finanzplan, Jahresabschluss, Auszug aus dem Firmenbuch oder Vereinsregister, Unbedenklichkeitsbescheide von Finanzamt und Sozialversicherungsträger, eine Übersicht über Doppelförderungen, nachweisbare Referenzprojekte sowie ein Personalverzeichnis mit Qualifikationsnachweisen einzureichen. Auf Grundlage der vorgelegten Sach- und Kostenberichte erfolgt die Auszahlung der Fördermittel. Expert:innen und Entscheider:innen profitieren von einer klar strukturierten Antragspraxis, die Zielgruppenorientierung und Nachhaltigkeit in den Mittelpunkt stellt und so einen wichtigen Beitrag zur Arbeitsmarktintegration leistet.

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