ESF+ (21-27): Beschäftigung von Frauen zum Aufbau der Arbeitsfähigkeit
Förderung für Salzburgerinnen im Erwerbsalter, die am Arbeitsmarkt schwer haben, zur sukzessiven Entwicklung ihrer Arbeitsfähigkeit mit sozialpädagogischer Begleitung. Anträge können jederzeit gestellt werden.
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Förderkriterien
Förderziel
Für Salzburgerinnen im Erwerbsalter, die es am Arbeitsmarkt schwer haben, werden Unterstützungsprojekte zum Aufbau der Arbeitsfähigkeit finanziert, sodass die Erwerbschancen verbessert werden.
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Wohnsitz in Salzburg
- weibliches Geschlecht
- Erwerbsalter
- Vorlage der Nachweise über angefallene Kosten samt Sach- und Indikatorenbericht
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Nachweise über angefallene Kosten
- Sach- und Indikatorenbericht
Beschreibung
Das ESF+-Programm „Beschäftigung von Frauen zum Aufbau der Arbeitsfähigkeit“ in der Region Salzburg unterstützt erwerbsfähige Salzburgerinnen, die am Arbeitsmarkt vor besonderen Herausforderungen stehen. Ziel ist die schrittweise Stärkung der beruflichen Leistungsfähigkeit durch niedrigschwellige Beschäftigungsprojekte in Kombination mit sozialpädagogischer Begleitung. Dabei liegt der Fokus auf der Förderung von Zuverlässigkeit, Ausdauer und der Wahrnehmung von Beschäftigungsansprüchen. Durch die finanzielle Absicherung konkreter Projektkosten entstehen neue Perspektiven zur erfolgreichen Integration in den Arbeitsmarkt und zur langfristigen Sicherung der eigenen Erwerbsmöglichkeiten.
Bewerben können sich Privatpersonen mit Wohnsitz in Salzburg, weiblichem Geschlecht und im erwerbsfähigen Alter. Voraussetzung für die Bewilligung ist die Vorlage von Nachweisen über angefallene Kosten sowie eines Sach- und Indikatorenberichts. Der Zuschuss wird fortlaufend vergeben, Anträge sind jederzeit möglich. Die Fördermittel werden direkt aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF+) bereitgestellt und basieren auf den EU-Verordnungen Nr. 2021/1060 und Nr. 2021/1057. Interessierte finden weiterführende Informationen bei der Abteilung Soziales der Salzburger Landesregierung sowie auf der Website des Landes, ohne dass hierfür feste Fristen einzuhalten sind. Dieses Instrument leistet einen Beitrag dazu, die Erwerbschancen benachteiligter Frauen nachhaltig zu verbessern.
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