Zuschuss

ESF+ (21-27): Sonderprogramm Weiterbildungsbonus Tirol

Tiroler Sonderprogramm zur Förderung beruflicher Höherqualifizierung armutsgefährdeter Beschäftigter und Selbstständiger mit Kostenübernahme bis zu 90 %. Anträge bis 31.12.2029; Antragstellung mindestens 4 Wochen vor Kursbeginn.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.06. - 31.12.2029
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Tirol
Fördersumme: bis zu € 3.000 pro Fördernehmer*in
Förderquote: bis zu 90 %

Förderziel

Ziel der Förderung ist, einen Anreiz zur beruflichen Höherqualifizierung für Personen zu schaffen, die trotz Beschäftigung von Armutsgefährdung betroffen sind, um so die Beschäftigungsfähigkeit bzw. die Beteiligung am Arbeitsmarkt zu erhöhen und damit die soziale Eingliederung zu unterstützen.

Förderfähige Ausgaben

  • Kosten für berufliche Bildungsmaßnahmen
  • Prüfungsgebühren

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen
  • Existenzgründer/innen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Nachweis eines Bildungsplans einer anerkannten anbieterneutralen Bildungsberatung
  • Wohnsitz, Beschäftigungs- oder Unternehmenssitz in Tirol
  • Monatliches Haushaltseinkommen gemäß Richtlinie darf Einkommensgrenzen nicht überschreiten
  • Kosten der Bildungsmaßnahme betragen mindestens € 75,00 inkl. MwSt.
  • Einreichung des Antrags mindestens 4 Wochen vor Beginn der Bildungsmaßnahme

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Nachweis über den arbeitsrechtlichen Status (z. B. Bestätigung Dienstgeber*in, Versicherungsdatenauszug, Gewerbeberechtigung)
  2. Bildungsplan (im Original und unterschrieben)
  3. ESF-Stammdatenblatt (im Original und unterschrieben)
  4. Preisauskunft über Kosten der Bildungsmaßnahme und Prüfungen
  5. Nachweise über bereits zugesagte oder gewährte Unterstützungen anderer Förderstellen
  6. Bestätigung des Arbeitgebers bei Wohnsitz außerhalb Tirol

Beschreibung

In Tirol fördert das Sonderprogramm Weiterbildungsbonus ESF+ (2021–2027) gezielt die berufliche Höherqualifizierung armutsgefährdeter Beschäftigter und Selbstständiger. Förderberechtigt sind Arbeitnehmer:innen, freie Dienstnehmer:innen sowie Ein-Personen-Unternehmen mit Wohn-, Beschäftigungs- oder Unternehmenssitz in Tirol, deren monatliches Haushaltseinkommen festgelegte Grenzen nicht überschreitet. Bis zu 90 % der Kosten für berufliche Bildungsmaßnahmen und Prüfungsgebühren werden übernommen, maximal € 3.000 pro Person. Gefördert werden u. a. Nachholen von Lehrabschlüssen, Umschulungen, berufsbezogene Aus- und Weiterbildungen sowie Maßnahmen zur Anerkennung ausländischer Abschlüsse. Dieses Angebot steigert die Beschäftigungsfähigkeit und unterstützt die soziale Eingliederung.

Für eine Förderzusage sind ein unterschriebener Bildungsplan einer anerkannten, anbieterneutralen Bildungsberatung sowie der Nachweis des arbeitsrechtlichen Status (z. B. Dienstgeber:innenbestätigung, Versicherungsdatenauszug oder Gewerbeberechtigung) erforderlich. Hinzu kommen das ESF-Stammdatenblatt im Original, eine Preisauskunft über Kurs- und Prüfungsgebühren sowie Nachweise über andere Förderungen. Anträge müssen mindestens vier Wochen vor Beginn der Bildungsmaßnahme elektronisch eingereicht und in Papierform unterschrieben im Amt der Tiroler Landesregierung vorliegen. Das Programm ist bis zum 31. Dezember 2029 geöffnet und bietet armutsgefährdeten Tiroler:innen eine attraktive Gelegenheit, beruflich aufzusteigen und langfristig am Arbeitsmarkt erfolgreich zu sein.

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