Zuschuss

ESF – Beschäftigtentransfer

Förderung der Begleitung und Vermittlung von beschäftigungsgefährdeten Mitarbeitenden in Nordrhein-Westfalen durch Transfergesellschaften. Beratung, Qualifizierung und praktische Unterstützung zur Vermeidung von Arbeitslosigkeit.

Arbeit Beratung

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Förderkriterien

Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Nordrhein-Westfalen
Unternehmensgröße: Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
Fördersumme: 2.500 € pro geförderter Person
Förderquote: 80%
Projektdauer: 12 Monate

Förderziel

Förderung des Transfers von gefährdeten Beschäftigten in neue sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse durch Beratung, Qualifizierung, Probearbeit und flankierende Maßnahmen

Förderfähige Ausgaben

  • Personalaufwendungen für Beratung
  • Personalaufwendungen für flankierende Tätigkeiten

Antragsberechtigt

  • Unternehmen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Unternehmen mit Sitz in Nordrhein-Westfalen
  • Weniger als 250 Beschäftigte (Vollzeitäquivalent)
  • Abschluss eines Transfersozialplans
  • Bescheinigung in Steuersachen (keine Steuerrückstände)

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Transferkonzept des Trägers
  2. Transfersozialplan
  3. Bescheinigung in Steuersachen

Bewertungskriterien

  • Vermittlungsorientierung des Programms
  • Qualitätssicherungskonzept
  • Regionale Arbeitsmarktrelevanz

Beschreibung

ESF-Beschäftigtentransfer NRW: Im Mittelpunkt dieser Initiative steht die Vermittlung von Beschäftigten, deren Arbeitsplatz durch Betriebsänderungen gefährdet ist, in neue sozialversicherungspflichtige Verhältnisse. Gefördert werden Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten (Vollzeitäquivalent), die einen Transfersozialplan abgeschlossen haben und in Nordrhein-Westfalen ansässig sind. Als Zuwendungs­voraussetzungen gelten neben der Bescheinigung in Steuersachen auch die Zustimmung des für Arbeit zuständigen Ministeriums sowie die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des antragstellenden Unternehmens. Die Förderung erfolgt als Zuschuss mit einer Förderquote von 80 % und kann bis zu 2 500 € pro geförderter Person betragen. Die projektspezifischen Kosten umfassen Personal­aufwendungen für Beratung und flankierende Tätigkeiten in Transfergesellschaften. Die Laufzeit beträgt maximal zwölf Monate, in denen Transferberater:innen und Transferagenturen individuelle Kompetenzfeststellung, Qualifizierung, Probearbeit und Bewerbungscoaching anbieten. Das Ziel ist, eine unmittelbare Integration in den Arbeitsmarkt sicherzustellen und eine nachhaltige Vermittlung ohne Phasen der Arbeitslosigkeit zu erreichen.

Der Ablauf gliedert sich in vier aufeinander abgestimmte Phasen: Zunächst erfolgt eine lebensweltliche Standortklärung zur Erfassung persönlicher Herausforderungen und Ressourcen. Darauf aufbauend entwickeln Transfer­berater:innen gemeinsam mit den Teilnehmenden individuelle berufliche Perspektiven. Anschließend erfolgen passgenaue Qualifizierungen oder Probearbeiten in neuen Betrieben. Im letzten Schritt begleitet die Transferberatung aktiv den Einstieg in das neue Beschäftigungsverhältnis. Die Entscheidung über den Antrag trifft die zuständige Bezirksregierung vor Beginn der Transfermaßnahme, die auch für den Mittelabruf und die Kontrolle von Nachweisen zuständig ist. Regionalagenturen und die G.I.B. mbH stehen als Ansprechpartner:innen bereit, um Unternehmen und Beschäftigte bei allen Schritten zu unterstützen. So verbindet der ESF-Beschäftigtentransfer fachliche Expertise mit sozialer Sicherheit und stärkt damit die Beschäftigungsfähigkeit in Nordrhein-Westfalen nachhaltig.

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