ESF-Bundesprogramm – „rückenwind3 für Vielfalt, Wandel und Zukunftsfähigkeit in der Sozialwirtschaft“
Das ESF-Programm „rückenwind³“ fördert gemeinnützige Träger der Sozialwirtschaft bundesweit bei der Entwicklung moderner Arbeits- und Organisationskonzepte. Förderlaufzeit bis zu 3 Jahre, Förderquote bis zu 70 % der förderfähigen Kosten, Gesamtausgaben je Projekt max. 1,2 Mio. €.
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Förderkriterien
Förderziel
Ziel ist die Verbesserung der Arbeitsbedingungen und -strukturen in der Sozialwirtschaft durch Förderung von Modellvorhaben zur Personal- und Organisationsentwicklung sowie zum Kulturwandel in gemeinnützigen Einrichtungen. Gefördert werden u. a. die Erprobung moderner Arbeitsmodelle, die Stärkung von Chancengleichheit und Inklusion sowie der Einsatz analoger und digitaler Strategien zur Personalgewinnung und -förderung.
Antragsberechtigt
- Bildungseinrichtungen
- Öffentliche Einrichtungen
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- {"requirement"=>"Träger muss einem der 6 Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege angehören oder ein sonstiger gemeinnütziger Träger sein."}
- {"requirement"=>"Projekt muss einen der definierten Handlungsfelder adressieren sowie Gleichstellung, Antidiskriminierung und ökologische Nachhaltigkeit sicherstellen."}
- {"requirement"=>"Maximal 4 Teilprojekte im Verbundprojekt."}
- {"requirement"=>"Tarifgebundenheit bzw. Anlehnung an branchenübliche Mindestlöhne."}
- {"requirement"=>"Gesamtfinanzierung des Vorhabens muss gesichert sein."}
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Beschreibung
Das ESF-Bundesprogramm „rückenwind³ für Vielfalt, Wandel und Zukunftsfähigkeit in der Sozialwirtschaft“ fördert bundesweit gemeinnützige Träger:innen der Sozialwirtschaft bei der Entwicklung und Erprobung moderner Arbeits- und Organisationskonzepte. Im Fokus stehen modellhafte Vorhaben zur Personal- und Organisationsentwicklung sowie zum Kulturwandel in sozialen Diensten und Einrichtungen. Die Förderdauer beträgt bis zu 36 Monate, die Zuschussquote liegt bei maximal 70 % der förderfähigen Kosten. Pro Projekt sind Gesamtausgaben von bis zu 1,2 Mio. € möglich, wobei Zuwendungen in der Regel bis zu 840.000 € betragen. Ziel ist es, die Arbeitsstrukturen attraktiv und zukunftsfähig zu gestalten, Kompetenzen weiterzuentwickeln und Fachkräfte zu sichern.
Gefördert werden insbesondere Vorhaben, die Chancengleichheit und Inklusion stärken, analoge und digitale Strategien zur Personalgewinnung und -förderung implementieren sowie nachhaltige Konzepte für eine inklusive Arbeitswelt umsetzen. Antragsberechtigt sind gemeinnützige Träger:innen, die einem der sechs Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege angehören oder andere gemeinnützige Organisationen im Bereich Sozialarbeit. Voraussetzung ist die Ausrichtung an definierten Handlungsfeldern unter Berücksichtigung von Gleichstellung, Antidiskriminierung und ökologischer Nachhaltigkeit. Ein Verbundprojekt darf bis zu vier Teilprojekte umfassen, die tarifgebunden arbeiten und ihre Gesamtfinanzierung nachweisen. Die Kooperation wird durch eine schriftliche Vereinbarung geregelt. Ein zweistufiges Verfahren mit Interessenbekundung und anschließender Antragstellung über das Förderportal Z-EU-S leitet den Auswahlprozess ein. Damit bietet das Programm eine umfassende Unterstützung für zukunftsorientierte Transformationsvorhaben in der Sozialwirtschaft.