ESF-Förderrichtlinie 2021–2027
Das Programm fördert aus dem Europäischen Sozialfonds 2021–2027 arbeitsmarkt- und beschäftigungspolitische Maßnahmen sowie Aus- und Weiterbildungs- und Inklusionsprojekte in Nordrhein-Westfalen. Anträge können kontinuierlich gestellt werden.
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Förderkriterien
Förderziel
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt aus dem Europäischen Sozialfonds Vorhaben der Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik sowie Aus- und Weiterbildung und Inklusion, um Integration, soziale Innovation und einen gerechten Übergang zu fördern.
Antragsberechtigt
- Existenzgründer/innen
- Bildungseinrichtungen
- Privatpersonen
- Unternehmen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Natürliche und juristische Personen sowie Personengesellschaften mit förderfähigen Vorhaben
- Durchführung der Maßnahme in Nordrhein-Westfalen
- Einhaltung der ESF-Förderrichtlinie 2021–2027 und der Einzelprogramme
Beschreibung
Die ESF-Förderrichtlinie 2021–2027 fördert aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds in Nordrhein-Westfalen gezielt arbeitsmarktbezogene und beschäftigungspolitische Initiativen sowie Aus-, Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen inklusive Integrationsprojekte. Gefördert werden Vorhaben, die Anpassung an digitale und demografische Veränderungen unterstützen, eine inklusive Teilhabe ermöglichen und soziale Innovation vorantreiben. Antragsberechtigt sind Existenzgründer:innen, Bildungseinrichtungen, Privatpersonen, Unternehmen und öffentliche Institutionen, die Projekte in den Themenfeldern Arbeit, Aus- und Weiterbildung, Beratung, Unternehmensfinanzierung, Frauenförderung und Soziales umsetzen. Die Maßnahmendurchführung muss in NRW erfolgen und den Vorgaben der Förderrichtlinie sowie der einschlägigen Einzelprogramme entsprechen. Eine kontinuierliche Einreichung von Anträgen gewährleistet eine flexible Planung und Umsetzung von Projektideen zur Stärkung des regionalen Arbeitsmarkts.
Die Förderung erfolgt als Zuschuss und wird anteilig nach Art und Umfang der Maßnahme bemessen. Prioritäre Schwerpunkte liegen auf der Vorbereitung eines gerechten Übergangs zu einer klimaneutralen Wirtschaft, der Förderung benachteiligter Gruppen und der digitalen Kompetenzentwicklung. Umfassende Beratungs- und Unterstützungsangebote begleiten die Antragserstellung und Projektdurchführung, wobei zuständige Regionalagenturen bei der Auswahl der passenden Einzelprogramme Auskunft geben. Mit Blick auf eine nachhaltige Wirkung setzt das Land NRW auf die Unterstützung von Projekten, die langfristig Beschäftigungschancen erhöhen, Potenziale in strukturschwachen Regionen heben und durch innovative Ansätze den sozialen Zusammenhalt stärken.
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