ESF-Förderrichtlinie Berufliche Bildung – Mobilitätsberatungsstellen
Das Land Hessen fördert Mobilitätsberatungsstellen, die junge Auszubildende, Fachkräfte und ihre Ausbildungsbetriebe bei berufsbezogenen Auslandsaufenthalten beraten und unterstützen.
Entdecke dein Potenzial mit KI-Unterstützung
- Finde heraus, ob diese Förderung zu deinem Vorhaben passt
- Entwickle deinen Antrag gemeinsam mit KI
- Lass dich mit vielen weiteren passenden Förderungen matchen
Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Mobilitätsberatungsstellen zur Beratung junger Auszubildender, Fachkräfte und Ausbildungsbetriebe in Hessen über grenzüberschreitende Auslandsaufenthalte und Unterstützung bei deren Umsetzung.
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
- Bildungseinrichtungen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
Zuwendungsvoraussetzungen
- Juristische Personen des öffentlichen Rechts (ohne Länder und Bund)
- Juristische Personen des privaten Rechts im Bereich berufliche Bildung
- Personal mit Berufserfahrung in Ausbildung, Beratungskompetenzen, Fremdsprachen- und interkulturellen Kompetenzen
- Teilnahme am anerkannten Zertifizierungsverfahren innerhalb der ersten 12 Monate, falls keine Zertifizierung vorliegt
Beschreibung
Die ESF-Förderrichtlinie Berufliche Bildung – Mobilitätsberatungsstellen fördert im Bundesland Hessen den Aufbau und die Weiterentwicklung von Anlaufstellen, die junge Auszubildende, Fachkräfte und Ausbildungsbetriebe zu grenzüberschreitenden Berufserfahrungen beraten. Ziel ist die Stärkung berufsbezogener Auslandserfahrungen in Aus- und Weiterbildung, um interkulturelle Kompetenzen zu fördern und die Wettbewerbsfähigkeit insbesondere kleiner und mittlerer Unternehmen zu erhöhen. Als Zuschuss werden bis zu 70 % der zuwendungsfähigen Ausgaben übernommen. Die Umsetzung erfolgt im Rahmen regelmäßiger Projektaufrufe, wobei Anträge elektronisch gestellt werden müssen.
Förderberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen Rechts (ausgenommen Länder und Bund) sowie juristische Personen des privaten Rechts, die im Bereich der beruflichen Bildung tätig sind – etwa öffentliche Einrichtungen, Bildungsträger, Interessenverbände oder sonstige Vereine. Voraussetzung ist qualifiziertes Personal mit Erfahrung in Ausbildung, Beratung, sehr guten Fremdsprachenkenntnissen und interkultureller Kompetenz. Sollte zu Beginn keine Zertifizierung vorliegen, ist die Teilnahme an einem anerkannten Zertifizierungsverfahren innerhalb der ersten zwölf Projektmonate verpflichtend. Die Projektanträge werden über das Kundenportal der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen eingereicht, während Fristankündigungen auf den Informationsplattformen des ESF Hessen und im Hessischen Staatsanzeiger veröffentlicht werden.
Bereit, deine Förderung zu sichern?
Registriere dich jetzt und lass dich von unserer KI durch den Antragsprozess begleiten – von der Eignungsprüfung bis zum fertigen Antrag.