Zuschuss

ESF – Lebens- und Erwerbsweltbezogene Weiterbildung

Förderung von Ausgaben für die Organisation, fachliche Begleitung und Beratung bei lebens- und erwerbsweltbezogener Weiterbildung in Nordrhein-Westfalen durch ESF-Kofinanzierung.

Bildung

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Nordrhein-Westfalen
Fördersumme: 81 720 € pro Jahr
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Förderung von Maßnahmen zur Vermittlung von Lese-, Schreib-, Rechen- und Schlüsselkompetenzen, zum nachträglichen Erwerb des Hauptschulabschlusses oder der Fachoberschulreife sowie zur Verbesserung der individuellen Beschäftigungsfähigkeit in Nordrhein-Westfalen.

Förderfähige Ausgaben

  • Organisationskosten
  • Fachliche Begleitung
  • Beratungskosten

Antragsberechtigt

  • Interessenverbände und sonstige Vereine
  • Gemeinnützige Organisationen
  • Bildungseinrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Mitgliedschaft in einem der drei Landesverbände "Arbeit und Leben", "Katholische Erwachsenenbildung" oder "Volkshochschulverband" in NRW
  • Anerkennung als Weiterbildungsträger gemäß Weiterbildungsgesetz NRW

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Projektbeschreibung
  2. Finanzierungsplan

Beschreibung

Das Programm „ESF – Lebens- und Erwerbsweltbezogene Weiterbildung“ unterstützt anerkannte gemeinnützige Weiterbildungsträger in Nordrhein-Westfalen mit einem jährlichen Zuschuss von bis zu 81 720 €. Gefördert werden die Organisationskosten sowie fachliche Begleitung und Beratung für Maßnahmen, die Menschen beim Erwerb von Lese-, Schreib-, Rechen- und Schlüsselkompetenzen stärken oder zum nachträglichen Erwerb des Hauptschulabschlusses beziehungsweise der Fachoberschulreife beitragen. Darüber hinaus werden Qualifizierungen zur Verbesserung der individuellen Beschäftigungsfähigkeit im Übergang in das Erwerbsleben gefördert und pädagogische Weiterentwicklungen in Tageseinrichtungen für Kinder und Schulen unterstützt. Ziel ist die nachhaltige Erhöhung der Teilhabechancen am Arbeitsmarkt sowie die aktive Inklusion benachteiligter Zielgruppen.

Antragsberechtigt sind die Landesarbeitsgemeinschaft „Arbeit und Leben“, die Landesgemeinschaft für katholische Erwachsenen- und Familienbildung und der Landesverband der Volkshochschulen in NRW. Voraussetzung für eine Bewilligung ist die Mitgliedschaft in einem dieser drei Verbände sowie die Anerkennung als Weiterbildungsträger nach dem Weiterbildungsgesetz NRW. Die Abrechnung erfolgt auf Basis standardisierter Einheitskosten für Organisations- und Beratungstätigkeiten. Projektbeschreibungen und Finanzierungspläne sind bei der Bezirksregierung Arnsberg einzureichen; Anträge können jederzeit gestellt werden. Interessierte Träger erhalten detaillierte Informationen und Antragsunterlagen bei der zuständigen Bezirksregierung.

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