Zuschuss

ESF Plus Fachkräftesicherung und gesellschaftliche Teilhabe – Fachkräfte- und Weiterbildungsrichtlinie

Förderung von Weiterbildung und Qualifizierung zur Fachkräftesicherung und gesellschaftlichen Teilhabe in Thüringen im Rahmen des ESF Plus. Anträge sind fortlaufend möglich, Projektbeginn in manchen Fördergegenständen bis 01.12.2025.

Arbeit Soziales

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Thüringen
Unternehmensgröße: KMU
Projektstart ab: 01.12.2025

Förderziel

Ziel der Richtlinie ist es, die Fachkräftesicherung und regionale Teilhabe zu stärken, indem Weiterbildung, Qualifizierung und Kompetenzentwicklung für Unternehmen, Beschäftigte und arbeitsuchende Personen gefördert werden.

Antragsberechtigt

  • Unternehmen
  • Bildungseinrichtungen
  • Gemeinnützige Organisationen
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Sitz oder Niederlassung in Thüringen
  • Nachweis der fachlichen und organisatorischen Eignung
  • Einreichung der vollständigen Antragsunterlagen

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antragsformular
  2. Projektbeschreibung
  3. Finanzierungsplan
  4. Nachweise zur Eignung des Trägers

Bewertungskriterien

  • Beitrag zur Fachkräftesicherung
  • Nachhaltigkeit und Transferpotenzial der Maßnahme
  • Qualität und Nachweis der Durchführungsfähigkeit

Beschreibung

Die ESF Plus Fachkräfte- und Weiterbildungsrichtlinie unterstützt Unternehmen, Bildungseinrichtungen, gemeinnützige und öffentliche Träger in Thüringen dabei, ihre Mitarbeitenden sowie arbeitsuchende Personen bedarfsgerecht zu qualifizieren. Zielgerichtete Maßnahmen aus den Bereichen Aus- und Weiterbildung, Arbeit und Soziales tragen dazu bei, Fachkräfte zu sichern und die gesellschaftliche Teilhabe zu fördern. Durch kontinuierliche Antragsmöglichkeiten können Projektbeginn und -laufzeit flexibel an betriebliche und regionale Bedarfe angepasst werden. Ein spätester Starttermin für Fördergegenstand 2.1 ist der 1. Dezember 2025, um nachhaltige Impulse für den Thüringer Arbeitsmarkt zu setzen.

Gefördert werden KMU und andere Träger, die Bildungs- und Qualifizierungsangebote für unterschiedliche Zielgruppen anbieten. Voraussetzung ist ein Sitz oder eine Niederlassung in Thüringen sowie der Nachweis fachlicher und organisatorischer Eignung. Die Bewertung erfolgt anhand des Beitrags zur Fachkräftesicherung, des Transfer- und Nachhaltigkeitspotenzials sowie der Durchführungsfähigkeit. Als Zuschuss werden anteilige Kosten für Antragsformular, Projektbeschreibung, Finanzierungsplan und Eignungsnachweise übernommen. Träger legen vollständige Unterlagen vor, um Fördermittel gemäß den Richtlinien zu beantragen und erfolgreich abzurechnen. Damit leistet die Förderung einen wesentlichen Beitrag dazu, Kompetenzlücken zu schließen und regionale Potenziale zu stärken, um Fachkräfte auch in Zukunft im Bundesland zu halten.

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