Zuschuss

ESF Plus-Richtlinie Gleichstellung im Erwerbsleben 2021–2027 – A – Vorhaben zur Förderung der Selbstständigkeit von Frauen

Unterstützen Sie Frauen in ihrer Selbstständigkeit: Zuschuss zur Stärkung des weiblichen Unternehmertums in Sachsen.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Komplex
Region: Sachsen
Fördersumme: 150.000 € pro Jahr
Förderquote: 80% - 90%
Projektdauer: 24 Monate

Förderziel

Der Freistaat Sachsen fördert mit Mitteln aus dem Europäischen Sozialfonds Plus Vorhaben zur Stärkung des weiblichen Unternehmertums und zur geschlechtergerechten Unterstützung von Gründerinnen, Unternehmerinnen und Unternehmensnachfolgerinnen beim Aufbau und der Festigung der selbstständigen Tätigkeit.

Förderfähige Ausgaben

  • Kosten für Eigen- und Fremdpersonal
  • Restkosten (soweit förderfähige Ausgaben)

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Leistungen der Gründungsberatung

Antragsberechtigt

  • Existenzgründer/innen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Vorlage eines fachlich fundierten Konzepts oder einer Projektskizze mit deutlich frauenspezifischem Ansatz
  • Zielgruppe: Gründerinnen, Unternehmerinnen und Unternehmensnachfolgerinnen
  • Berücksichtigung der Vereinbarkeit mit Familien- und Pflegeaufgaben
  • Nachweis der Fortführung des Zentrums bzw. der Coworking-Spaces für mindestens 3 bzw. 2 Jahre

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Konzept oder Projektskizze
  2. Finanzierungskonzept
  3. Lebenslauf

Bewertungskriterien

  • Fachliche Qualität des Konzepts
  • Deutlicher frauenspezifischer Ansatz
  • Berücksichtigung der Vereinbarkeit mit Familien- und Pflegeaufgaben

Beschreibung

ESF Plus-Richtlinie Gleichstellung im Erwerbsleben 2021–2027 – A ist ein Förderprogramm im Freistaat Sachsen, das gezielt Vorhaben unterstützt, die die Selbstständigkeit von Frauen stärken. Mithilfe von Zuschüssen, die je nach Antrag bis zu 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben abdecken, werden innovative Projekte gefördert, die Gründerinnen, Unternehmerinnen und Unternehmensnachfolgerinnen beim Aufbau und der Festigung ihrer selbstständigen Tätigkeit unterstützen. Der Förderansatz basiert auf der Vermittlung von unternehmerischen Kompetenzen, dem Aufbau von Netzwerken und der Schaffung von Räumen, welche die Vereinbarkeit von beruflichen und familiären beziehungsweise pflegerischen Aufgaben beachten. Dabei wird großer Wert auf einen klar erkennbaren frauenspezifischen Ansatz in den vorgelegten Konzepten gelegt.

Die Förderung beinhaltet sowohl Maßnahmen zur Erweiterung unternehmerischer Fähigkeiten als auch Vorhaben zur Konzeptionierung und Etablierung von Gründerinnen- und Unternehmerinnenzentren sowie Coworking-Spaces. Gefördert werden Kosten für Eigen- und Fremdpersonal sowie weitere förderfähige Ausgaben unter Berücksichtigung einer festgelegten Restkostenpauschale. Voraussetzung für eine erfolgreiche Antragstellung ist die Einreichung eines fachlich fundierten Konzepts beziehungsweise einer Projektskizze, die explizit den spezifischen Herausforderungen und Bedürfnissen von Frauen im Unternehmertum Rechnung trägt. Zudem ist die Fortführung der geförderten Einrichtungen, etwa von Coworking-Spaces, über den Förderzeitraum hinaus – mindestens zwei bis drei Jahre – zu gewährleisten.

Im Rahmen dieses Programms stellt der Freistaat Sachsen Mittel in Höhe von bis zu 150.000 € pro Jahr bereit, wodurch eine nachhaltige Unterstützung der weiblichen Selbstständigkeit ermöglicht wird. Unternehmen und Träger des Vorhabens, die ein klares Konzept für den Aufbau und die Finanzierung ihrer Initiative vorlegen, können von dieser Förderung profitieren. Die fortlaufende Antragstellung und die regelmäßige Bewertung durch die Bewilligungsstelle sorgen für einen zielgerichteten und transparenten Entscheidungsprozess. Dieses Förderinstrument stellt einen wichtigen Baustein dar, um die geschlechtergerechte Teilhabe im Erwerbsleben zu fördern und den unternehmerischen Erfolg von Frauen nachhaltig zu stärken.

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