Zuschuss

ESF Plus-Richtlinie Gleichstellung im Erwerbsleben 2021–2027 – A – Vorhaben zur Förderung der Selbstständigkeit von Frauen

Förderung zur Stärkung der Selbstständigkeit von Frauen in Sachsen im Rahmen der ESF Plus-Richtlinie Gleichstellung im Erwerbsleben 2021–2027. Anträge sind fortlaufend möglich.

Frauenförderung Existenzgründung Unternehmensfinanzierung

Entdecke dein Potenzial mit KI-Unterstützung

  • Finde heraus, ob diese Förderung zu deinem Vorhaben passt
  • Entwickle deinen Antrag gemeinsam mit KI
  • Lass dich mit vielen weiteren passenden Förderungen matchen

Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01. - 31.12.2027
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Sachsen

Förderziel

Förderung der Gleichstellung von Frauen im Erwerbsleben durch Unterstützung ihrer Selbstständigkeit in Sachsen.

Förderfähige Ausgaben

  • Beratungskosten
  • Qualifizierungsmaßnahmen
  • Gründungskosten

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Laufende Betriebskosten

Antragsberechtigt

  • Existenzgründer/innen
  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Wohnsitz oder Unternehmenssitz in Sachsen
  • Nachweis der geplanten Selbstständigkeit
  • Antragstellerin muss Frau sein

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Businessplan
  2. Lebenslauf
  3. Finanzierungsplan
  4. Nachweis über Frauenstatus

Bewertungskriterien

  • Relevanz und Umsetzbarkeit des Gründungskonzepts
  • Frauenförderungseffekt
  • Wirtschaftlichkeit

Beschreibung

Die ESF Plus-Richtlinie Gleichstellung im Erwerbsleben 2021–2027 fördert in Sachsen gezielt die Selbstständigkeit von Frauen. Mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss unterstützt das Programm Existenzgründer:innen und Privatpersonen, die eine hauptberufliche Gründung planen. Das Vorhaben läuft fortlaufend bis zum 31. Dezember 2027, um Frauen in Sachsen den Schritt in die eigenverantwortliche Erwerbstätigkeit zu erleichtern. Ziel ist es, die Chancengleichheit im Arbeitsleben zu stärken und die wirtschaftliche Unabhängigkeit von Frauen nachhaltig zu fördern. Beratungskosten, Qualifizierungsmaßnahmen sowie Gründungskosten zählen zu den förderfähigen Ausgaben, während laufende Betriebskosten ausgeschlossen sind.

Voraussetzung für eine Förderung ist der Nachweis über Wohn- oder Unternehmenssitz in Sachsen sowie der geplanten Selbstständigkeit; Antragstellerinnen müssen Frauen sein. Ein überzeugender Businessplan, ein aussagekräftiger Finanzierungsplan, ein Lebenslauf und der Nachweis des Frauenstatus sind Bestandteil der Bewerbungsunterlagen. Bewertungskriterien sind die Relevanz und Umsetzbarkeit des Gründungskonzepts, der Frauenförderungseffekt sowie die Wirtschaftlichkeit. Interessierte können Anträge jederzeit einreichen, um von individuellen Beratungs- und Qualifizierungsangeboten sowie finanziellen Zuschüssen zu profitieren. Durch diese Unterstützung entsteht eine solide Grundlage für nachhaltige Existenzgründungen und eine stärkere Präsenz von Frauen in der sächsischen Wirtschaft.

Antrag starten →

Bereit, deine Förderung zu sichern?

Registriere dich jetzt und lass dich von unserer KI durch den Antragsprozess begleiten – von der Eignungsprüfung bis zum fertigen Antrag.