ESF Plus-Richtlinie Gleichstellung im Erwerbsleben 2021–2027 – A – Vorhaben zur Förderung der Selbstständigkeit von Frauen
Förderung zur Stärkung der Selbstständigkeit von Frauen in Sachsen im Rahmen der ESF Plus-Richtlinie Gleichstellung im Erwerbsleben 2021–2027. Anträge sind fortlaufend möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung der Gleichstellung von Frauen im Erwerbsleben durch Unterstützung ihrer Selbstständigkeit in Sachsen.
Förderfähige Ausgaben
- Beratungskosten
- Qualifizierungsmaßnahmen
- Gründungskosten
Nicht förderfähige Ausgaben
- Laufende Betriebskosten
Antragsberechtigt
- Existenzgründer/innen
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Wohnsitz oder Unternehmenssitz in Sachsen
- Nachweis der geplanten Selbstständigkeit
- Antragstellerin muss Frau sein
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Businessplan
- Lebenslauf
- Finanzierungsplan
- Nachweis über Frauenstatus
Bewertungskriterien
- Relevanz und Umsetzbarkeit des Gründungskonzepts
- Frauenförderungseffekt
- Wirtschaftlichkeit
Beschreibung
Die ESF Plus-Richtlinie Gleichstellung im Erwerbsleben 2021–2027 fördert in Sachsen gezielt die Selbstständigkeit von Frauen. Mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss unterstützt das Programm Existenzgründer:innen und Privatpersonen, die eine hauptberufliche Gründung planen. Das Vorhaben läuft fortlaufend bis zum 31. Dezember 2027, um Frauen in Sachsen den Schritt in die eigenverantwortliche Erwerbstätigkeit zu erleichtern. Ziel ist es, die Chancengleichheit im Arbeitsleben zu stärken und die wirtschaftliche Unabhängigkeit von Frauen nachhaltig zu fördern. Beratungskosten, Qualifizierungsmaßnahmen sowie Gründungskosten zählen zu den förderfähigen Ausgaben, während laufende Betriebskosten ausgeschlossen sind.
Voraussetzung für eine Förderung ist der Nachweis über Wohn- oder Unternehmenssitz in Sachsen sowie der geplanten Selbstständigkeit; Antragstellerinnen müssen Frauen sein. Ein überzeugender Businessplan, ein aussagekräftiger Finanzierungsplan, ein Lebenslauf und der Nachweis des Frauenstatus sind Bestandteil der Bewerbungsunterlagen. Bewertungskriterien sind die Relevanz und Umsetzbarkeit des Gründungskonzepts, der Frauenförderungseffekt sowie die Wirtschaftlichkeit. Interessierte können Anträge jederzeit einreichen, um von individuellen Beratungs- und Qualifizierungsangeboten sowie finanziellen Zuschüssen zu profitieren. Durch diese Unterstützung entsteht eine solide Grundlage für nachhaltige Existenzgründungen und eine stärkere Präsenz von Frauen in der sächsischen Wirtschaft.
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