ESF Plus-Richtlinie Gleichstellung im Erwerbsleben 2021–2027 – B – Gründerinnenprämie
Zuschussprogramm für Gründerinnen in Sachsen zur Stärkung der Gleichstellung im Erwerbsleben. Anträge können laufend eingereicht werden.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von gewerblichen und freiberuflichen Gründungen durch Frauen in Sachsen zur Verbesserung der Gleichstellung im Erwerbsleben und zur Steigerung der unternehmerischen Teilhabe von Frauen.
Förderfähige Ausgaben
- Honorar für Beratungsleistungen
- Marketing- und Öffentlichkeitskosten
- Schulungskosten
- Anschaffung betrieblicher Ausstattung
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Existenzgründer/innen
Zuwendungsvoraussetzungen
- weibliche Gründerinnen
- Wohnsitz oder Unternehmenssitz in Sachsen
- Planung oder bereits erfolgte gewerbliche/freiberufliche Gründung
- Einreichung eines Businessplans
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Businessplan
- Lebenslauf
- Finanzierungsplan
- Kostenvoranschläge
Bewertungskriterien
- Wirtschaftlichkeit des Vorhabens
- Beitrag zur Gleichstellung im Erwerbsleben
- Arbeitsplatzpotential
- Nachhaltigkeit des Geschäftsmodells
Beschreibung
Das ESF Plus-Richtlinie Gleichstellung im Erwerbsleben 2021–2027 – B – Gründerinnenprämie richtet sich an vorwiegend in Sachsen lebende oder arbeitende Frauen, die eine gewerbliche oder freiberufliche Existenzgründung planen beziehungsweise bereits umgesetzt haben. Das Programm gewährt einen nicht rückzahlbaren Zuschuss zur fachlichen und finanziellen Stärkung unternehmerischer Vorhaben und trägt damit maßgeblich zur Chancengleichheit im Erwerbsleben bei. Anträge können jederzeit bis zum 31. Dezember 2027 gestellt werden. Die Förderung unterstützt mit Mitteln für Beratungsdienstleistungen, Marketing- und Öffentlichkeitsmaßnahmen, Weiterbildungen sowie der Anschaffung betrieblicher Ausstattung.
Förderberechtigt sind ausschließlich weibliche Gründer:innen mit Wohnsitz oder Unternehmenssitz in Sachsen, die einen Businessplan vorlegen können. Zur Antragseinreichung sind neben dem ausgearbeiteten Konzept auch ein Lebenslauf, ein Finanzierungsplan sowie Kostenvoranschläge einzureichen. Bei der Auswahl berücksichtigt die Jury die Wirtschaftlichkeit des Vorhabens, den Beitrag zur Gleichstellung im Erwerbsleben, das Arbeitsplatzpotential und die Nachhaltigkeit des Geschäftsmodells. Durch eine enge Begleitung im Rahmen von Beratungen soll sichergestellt werden, dass die neu gegründeten Unternehmen dauerhaft am Markt bestehen und zur Steigerung der unternehmerischen Teilhabe von Frauen in Sachsen beitragen.
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