Zuschuss

ESF Plus RL 2021–2027 Hochschule und Forschung – B – Nachwuchsforschungsgruppen

Der Freistaat Sachsen fördert mit ESF-Plus-Mitteln Nachwuchsforschungsgruppen an sächsischen Hochschulen, insbesondere zur Stärkung von Frauen in der Wissenschaft. Einreichung von Vorhabensideen zu festgelegten Stichtagen über das SAB-Förderportal.

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Förderkriterien

Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Sachsen
Fördersumme: bis zu 90 % der förderfähigen Ausgaben
Förderquote: bis zu 90%
Projektdauer: 36 Monate

Förderziel

Förderung von Maßnahmen zur Ausschöpfung der individuellen Bildungspotenziale akademischer Nachwuchsforschungsgruppen, mit dem Schwerpunkt auf die Förderung von Frauen, zur Stärkung des Wissens- und Technologietransfers zwischen sächsischen Hochschulen und Wirtschaft sowie zur Netzwerkbildung und Lehre.

Förderfähige Ausgaben

  • Personalausgaben für Nachwuchsforschende (Bruttogehalt und Nebenkosten)
  • Personalausgaben für studentische Hilfskräfte (Pauschale)
  • Reisekosten
  • Instrumente und Ausrüstung
  • Verbrauchs- und Arbeitsmaterialien
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Antragsberechtigt

  • Bildungseinrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Zuwendungsempfänger müssen Hochschulen nach § 1 Abs. 1 SächsHFG in Sachsen sein
  • Nachwuchsforschungsgruppen müssen aus mindestens drei Nachwuchsforschenden bestehen
  • Abschluss von Studium oder Promotion höchstens 6 Jahre zurückliegend oder Antrag auf Promotionsverfahren gestellt bzw. Meisterschülerstatus
  • Maximal zwei Personen über 54 Jahre für Gruppen mit mehr als fünf Nachwuchsforschenden
  • Gezielte Ansprache und paritätische Besetzung weiblicher Promovierender

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Vorhabensidee über SAB-Förderportal
  2. Antrag über SAB-Förderportal nach Aufforderung
  3. Förderbaustein (Allgemeine und Besondere Bestimmungen)
  4. Datenschutzhinweise (Vordruck 64006/64005)

Beschreibung

Mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus unterstützt der Freistaat Sachsen die Einrichtung und Stärkung interdisziplinärer Nachwuchsforschungsgruppen an sächsischen Hochschulen. Ziel ist die Ausschöpfung des individuellen Bildungspotenzials promovierender und promovierungsnaher Nachwuchsforschender – mit besonderem Fokus auf die Förderung von Frauen in der Wissenschaft. Die Fördermaßnahme fördert zugleich den Wissenstransfer zwischen Hochschulen und Wirtschaft, die Netzwerkbildung und die Lehre. Antragsberechtigt sind staatliche Hochschulen nach § 1 Abs. 1 SächsHFG, die Forschungsgruppen mit mindestens drei Nachwuchsforschenden geschlechterparitätisch besetzen und gezielt weibliche Promovierende ansprechen. Die Zugehörigkeit darf höchstens sechs Jahre nach Studien- oder Promotionsabschluss liegen, Ausnahmen gelten für Gruppenangebote mit mehr als fünf Nachwuchsforschenden.

Die Förderung erfolgt als Zuschuss in Höhe von bis zu 90 % der förderfähigen Ausgaben für eine Projektdauer von bis zu 36 Monaten. Gefördert werden Personalausgaben für Nachwuchsforschende und studentische Hilfskräfte, Reisekosten, Instrumente, Verbrauchs- und Arbeitsmaterialien, Veröffentlichungen, Verwaltungskosten sowie eine Restkostenpauschale von 16 %. Der zweistufige Antragsprozess startet mit der Einreichung einer Vorhabensidee zu festgelegten Stichtagen über das SAB-Förderportal. Nach positiver Vorauswahl erfolgt die Aufforderung zur vollständigen Antragstellung. Für die Antragseinreichung sind neben der Vorhabenskizze das Förderbaustein-Dokument mit den Allgemeinen und Besonderen Bestimmungen sowie Datenschutzhinweise (Vordrucke 64006/64005) zu übermitteln. Die Maßnahme leistet einen wichtigen Beitrag zur Gleichstellung, Innovationsförderung und Qualifizierung der nächsten Forschergeneration in Sachsen.

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