ESF Plus RL 2021–2027 Hochschule und Forschung – B – Nachwuchsforschungsgruppen
Zuschüsse zur Einrichtung und Betreuung von wissenschaftlichen Nachwuchsforschungsgruppen an sächsischen Hochschulen und Forschungseinrichtungen im Rahmen des ESF Plus 2021–2027.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung der eigenständigen wissenschaftlichen Qualifizierung und des Aufbaus von Nachwuchsforschungsgruppen durch Postdoktorandinnen und Postdoktoranden an sächsischen Universitäten, Fachhochschulen, Kunsthochschulen sowie außeruniversitären Forschungseinrichtungen zur Stärkung von Forschung, Innovation und Wissenstransfer.
Förderfähige Ausgaben
- Personalkosten für Gruppenleitende und wissenschaftliche Mitarbeitende
- Sachmittel
- Reisekosten
- Publikations- und Verwertungskosten
Nicht förderfähige Ausgaben
- Investive Großgeräte
- Baukosten und Immobilienanschaffungen
Antragsberechtigt
- Bildungseinrichtungen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Ansässigkeit bzw. Trägerschaft in Sachsen
- Beschäftigung als Postdoktorand/in oder vergleichbare Qualifikation
- Zugehörigkeit zu einer sächsischen Hochschule oder anerkannten Forschungseinrichtung
- Nachweis der wissenschaftlichen Qualifikation und eines Forschungskonzepts
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular
- Projektbeschreibung
- Lebenslauf der Antragstellenden
- Qualifikationsnachweise
- Finanzierungsplan
Bewertungskriterien
- Wissenschaftliche Qualität des Vorhabens
- Innovationsgehalt
- Eignung der Antragstellenden
- Relevanz für Forschung und Transfer
Beschreibung
Im Rahmen des ESF Plus 2021–2027 ermöglicht das Förderprogramm „Hochschule und Forschung – B – Nachwuchsforschungsgruppen“ sächsischen Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen, eigenständige wissenschaftliche Qualifizierungsprojekte durch Postdoktorand:innen aufzubauen und zu betreuen. Ziel ist der langfristige Auf- und Ausbau von Nachwuchsforschungsgruppen, um Forschung, Innovation und Wissenstransfer in Sachsen zu stärken. Zuschüsse werden für Personalkosten der Gruppenleitenden und wissenschaftlichen Mitarbeitenden, Sachmittel, Reisekosten sowie Publikations- und Verwertungskosten gewährt. Investive Großgeräte, Bau- und Immobilienanschaffungen sind ausgeschlossen. Das Förderinstrument richtet sich an Postdoktorand:innen und wissenschaftliche Mitarbeitende, die eine selbstverantwortliche Projektleitung anstreben und eine sächsische Hochschule oder Forschungseinrichtung repräsentieren. Voraussetzung ist neben der lokalen Trägerschaft oder Ansässigkeit in Sachsen ein überzeugendes Forschungskonzept sowie der Nachweis wissenschaftlicher Qualifikation.
Die Antragsstellung erfolgt fortlaufend bis zum Ende der Förderperiode in Form eines reinen Zuschusses. Bewertungsgrundlagen sind die wissenschaftliche Qualität und der Innovationsgehalt des Vorhabens, die Eignung der Antragstellenden sowie die Relevanz für Forschung und Transfer. Erforderliche Unterlagen umfassen das Antragsformular, eine detaillierte Projektbeschreibung, Lebenslauf und Qualifikationsnachweise der Antragstellenden sowie einen Finanzierungsplan. Die Bearbeitung und Auszahlung übernimmt die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB) im Auftrag des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Kultur und Tourismus. Dieses Förderangebot eröffnet engagierten Nachwuchswissenschaftler:innen attraktive Chancen, strukturierte, eigenständige Forschungsgruppen zu etablieren und sich nachhaltig im Forschungsumfeld Sachsens zu positionieren.
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