Zuschuss

ESF-Projektförderung (Europäischer Sozialfonds) – MAGS NRW

Förderung zahlreicher Projekte und Maßnahmen zur sozialen Gerechtigkeit sowie zur Verbesserung von Ausbildungs- und Berufschancen in Nordrhein-Westfalen. Fortlaufende Aufrufe für interessierte Träger.

Arbeit Soziales Bildung

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Komplex
Region: Nordrhein-Westfalen
Unternehmensgröße: Keine Beschränkung

Förderziel

Förderung von Projekten und Maßnahmen für soziale Gerechtigkeit sowie bessere Ausbildungs- und Berufschancen in Nordrhein-Westfalen durch kofinanzierte EU-Mittel des Europäischen Sozialfonds.

Förderfähige Ausgaben

  • Personalaufwendungen
  • Sachkosten
  • Kosten für Öffentlichkeitsarbeit
  • Beratungskosten

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen
  • Unternehmen
  • Öffentliche Einrichtungen
  • Bildungseinrichtungen
  • Existenzgründer/innen
  • Interessenverbände und sonstige Vereine
  • Stiftungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Zulassung gemäß ESF-Förderrichtlinie 2021-2027
  • Registrierung im ABBA-Onlineverfahren
  • Beachtung der jeweiligen Zeitpläne der Aufrufe

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. ESF-Förderrichtlinie 2021-2027
  2. Antragsformular gemäß Aufruf
  3. Finanzierungsplan
  4. De-minimis-Erklärung

Bewertungskriterien

  • Innovationsgehalt
  • Umsetzungsfähigkeit
  • Nachhaltigkeitsaspekte
  • Relevanz für die Zielgruppe

Beschreibung

Das ESF-Projektförderprogramm des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW unterstützt Initiativen, die soziale Gerechtigkeit stärken und Ausbildungs- sowie Berufschancen in Nordrhein-Westfalen verbessern. Mit kofinanzierten Mitteln des Europäischen Sozialfonds werden vielfältige Maßnahmen gefördert, von betrieblichen Weiterbildungsangeboten über Kompetenzentwicklung bis hin zu regionalen Beratungsprojekten. Träger:innen aller Größenklassen – öffentliche Einrichtungen, gemeinnützige sowie private Organisationen, Unternehmen, Bildungseinrichtungen, Interessensverbände, Existenzgründer:innen und Stiftungen – können jederzeit Projektanträge stellen. Die Förderart erfolgt als Zuschuss und umfasst Personalaufwendungen, Sachkosten, Kosten für Öffentlichkeitsarbeit und Beratungskosten. Bei der Bewertung spielen Innovationsgehalt, Umsetzungsfähigkeit, Nachhaltigkeitsaspekte und Relevanz für die Zielgruppe eine zentrale Rolle.

Voraussetzung für eine Antragsstellung ist die Zulassung gemäß ESF-Förderrichtlinie 2021–2027, die Registrierung im ABBA-Onlineverfahren sowie die Beachtung der Zeitpläne der fortlaufenden Projektaufrufe. Erforderliche Unterlagen umfassen die ESF-Förderrichtlinie, das jeweils aktuelle Antragsformular, einen detaillierten Finanzierungsplan und eine De-minimis-Erklärung. Das Programm bietet flexible Finanzierungsmöglichkeiten für Initiativen, die Chancengleichheit fördern und nachhaltige Perspektiven für junge Menschen sowie benachteiligte Gruppen eröffnen. Interessierte Träger:innen finden alle relevanten Informationen zu Aufrufen und Antragsunterlagen auf den Seiten des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW. Eine kontinuierliche Veröffentlichung von Aufrufzeitplänen gewährleistet Transparenz und Planungssicherheit für die Umsetzung zukunftsweisender Projekte in der Förderphase 2021–2027.

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