EU-Förderprogramm LEADER
EU-Programm zur nachhaltigen Stärkung ländlicher Räume im Landkreis Freyung-Grafenau. Förderung innovativer Projekte gemäß Lokaler Entwicklungsstrategie (LES). Anträge digital möglich bis 31.01.2027.
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Förderkriterien
Förderziel
Ziel des EU-Förderprogramms LEADER ist es, die ländlichen Räume des Landkreises Freyung-Grafenau nachhaltig zu stärken. Bürgerorientierte Arbeitskreise entwickeln regionsspezifische Strategien und Projekte, die Innovationskraft, Nachhaltigkeit und Vernetzung lokaler Akteure fördern.
Förderfähige Ausgaben
- Investitionskosten (netto)
- Projektentwicklungskosten
- Sachausgaben
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Unternehmen
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Projekt im Aktionsgebiet Landkreis Freyung-Grafenau
- Projekt entsprechend der Lokalen Entwicklungsstrategie (LES)
- Nicht aus anderem EU-Fonds gefördert
- Digitale Antragstellung seit 11.01.2024
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- LEADER-Projektbeschreibung
- Nachweis Projektauswahlverfahren
- Checkliste Projektauswahlkriterien
Bewertungskriterien
- Beitrag zur Lokalen Entwicklungsstrategie
- Innovationsgehalt
- Nachhaltigkeitsaspekte
- Bürgerbeteiligung
Beschreibung
Das EU-Förderinstrument LEADER zielt auf eine nachhaltige Entwicklung der ländlichen Regionen im Landkreis Freyung-Grafenau ab. Mit einem Budget von 1,82 Mio. € steht für innovative Vorhaben eine Förderung in Form eines Zuschusses bereit, der zwischen 40 % und 70 % der förderfähigen Ausgaben deckt. Antragsberechtigt sind öffentliche Einrichtungen, Interessenverbände, Vereine, Unternehmen und Privatpersonen, deren Projekte der örtlichen Entwicklungsstrategie (LES) entsprechen und nicht aus anderen EU-Fonds kofinanziert werden. Gefördert werden insbesondere Investitions- und Projektentwicklungskosten sowie Sachausgaben, sofern Aspekte wie Innovationsgehalt, Nachhaltigkeit und Bürger:innenbeteiligung überzeugend nachgewiesen werden. Die maximale Fördersumme beträgt 250.000 € pro Einzelprojekt, eine Überschreitung um bis zu 50 % ist bei herausragender Punktzahl im Auswahlverfahren möglich. Die digitale Antragstellung ist bis zum 31. Januar 2027 geöffnet.
Die Auswahl erfolgt gemäß einer transparenten Geschäftsordnung durch ein bürgerorientiertes Entscheidungsgremium (LAG-Steuerkreis), in dem öffentliche und nicht-öffentliche Interessengruppen gleichberechtigt vertreten sind. Projektideen werden in lokalen Arbeitskreisen erarbeitet und anhand einer Checkliste bewertet, die den Beitrag zur LES, die Vernetzung regionaler Akteure und den territorialen Bottom-up-Ansatz sicherstellt. Ziel ist es, eigenständige Profilbildung zu fördern, Synergien zwischen Kommunen, Vereinen, Unternehmen und Bürger:innen zu schaffen und den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu stärken. Mit der Initiative werden Ressourcen für Forschung, Innovation, soziale Teilhabe und regionale Wertschöpfung mobilisiert, um die Lebensqualität im Bayerwald langfristig zu sichern.
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