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Zuschuss

EU-Förderungen von Volkskulturprojekten-LEADER

EU-Förderung für Volkskulturprojekte im ländlichen Raum der Steiermark (LEADER). Anträge sind fortlaufend möglich.

Kultur Regionalförderung

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01.2015
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Steiermark

Förderziel

Förderung von regionalem und gelebtem Brauchtum, Bewahrung sowie Bewusstmachung von materiellem und immateriellem Kulturleben und Unterstützung regionaler Entwicklungsarbeit im Jugend- und Volkskulturbereich.

Antragsberechtigt

  • Interessenverbände und sonstige Vereine
  • Gemeinnützige Organisationen
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Beitrag zur Umsetzung der Landesentwicklungsstrategie (LES)
  • Positive Beschlussfassung des Projektauswahlgremiums der LAG
  • Erfüllung der Ziele des Landesentwicklungsleitbilds und des jeweiligen regionalen Leitbilds
  • Umsetzung innerhalb eines LEADER-Gebiets
  • Positive Begutachtung durch die Abteilung 17 Landes- und Regionalentwicklung
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Beschreibung

Das EU-Förderprogramm für Volkskulturprojekte – LEADER richtet sich an Vereine, Initiativen und öffentliche Einrichtungen im ländlichen Raum der Steiermark, die sich der lebendigen Pflege regionaler Traditionen verschreiben. Ziel ist die nachhaltige Unterstützung gelebten Brauchtums, die Bewahrung materiellen und immateriellen Kulturguts sowie die Stärkung der regionalen Entwicklungsarbeit im Jugend- und Volkskulturbereich. Gefördert werden Projekte in den Bereichen Kultur, Regionalförderung, Kultur & Medien sowie Landwirtschaft & ländliche Entwicklung. Die Mittel stammen aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) und werden als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Ein besonderes Augenmerk liegt auf innovativen Ansätzen, die das kulturelle Erbe für künftige Generationen erlebbar machen und die lokale Gemeinschaft aktiv einbeziehen.

Die Antragstellung ist fortlaufend möglich und erfolgt über die zuständigen Abteilungen der Steiermärkischen Landesregierung. Voraussetzung ist ein Beitrag zur Umsetzung der Landesentwicklungsstrategie (LES) und eine positive Beschlussfassung im Projektauswahlgremium der Lokalen Aktionsgruppe (LAG). Darüber hinaus müssen die Ziele des regionalen Leitbilds erfüllt und die Realisierung im definierten LEADER-Gebiet erfolgt sein. Die fachliche Begutachtung durch die Abteilungen 17 (Landes- und Regionalentwicklung) und 9 (Kultur, Europa, Außenbeziehungen/Referat Volkskultur) bildet die Basis für die Bewilligung. Interessierte Kooperationspartner:innen aus Jugend- und Brauchtumsinitiativen erhalten umfangreiche Unterstützung bei der Konzeptentwicklung. Durch diese Förderung wird nicht nur das kulturelle Erbe gestärkt, sondern auch die Vernetzung von Akteur:innen im ländlichen Raum gefördert.

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