Europäischer Sozialfonds Plus (ESF+) 2021–2027
Der ESF+ 2021–2027 fördert den sozialen und wirtschaftlichen Zusammenhalt in Berlin mit Investitionen in Bildung, Qualifizierung und Integration. Anträge werden fortlaufend über themenspezifische Aufrufe eingereicht.
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Förderkriterien
Förderziel
Der Europäische Sozialfonds Plus (ESF+) unterstützt Maßnahmen zur Förderung von Beschäftigung, Aus- und Weiterbildung, sozialer Inklusion und Chancengleichheit, die nicht allein durch Bundes-, Landes- oder Bezirksmittel abgedeckt werden können. Er zielt darauf ab, Menschen in benachteiligten Lebenslagen zu stärken und den Zugang zu Bildung und Arbeitsmarkt zu verbessern.
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
- Gemeinnützige Organisationen
- Bildungseinrichtungen
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Sitz oder Tätigkeit in Berlin
- Projektauswahl über themenspezifische ESF-Aufrufe
- Maßnahmen im Bereich Beschäftigung, Qualifizierung oder soziale Inklusion
Beschreibung
Der Europäische Sozialfonds Plus (ESF+) 2021–2027 eröffnet in Berlin fortlaufend Zuschussmöglichkeiten zur Stärkung des sozialen und wirtschaftlichen Zusammenhalts. Förderberechtigt sind öffentliche Einrichtungen, gemeinnützige Organisationen, Bildungseinrichtungen sowie private Unternehmen mit Sitz oder Tätigkeit in Berlin. In themenspezifischen Aufrufen können Maßnahmen eingereicht werden, die Arbeitsmarktchancen, Qualifizierung und soziale Inklusion in den Fokus rücken. Besonders unterstützt werden Projekte für arbeitsuchende und langzeitarbeitslose Personen, geringqualifizierte Erwachsene, Geflüchtete und junge Berufstätige. Ziel ist es, Förderbedarfe abzudecken, die nicht allein durch Bundes-, Landes- oder Bezirksmittel realisiert werden können, und gleichzeitig den Zugang zu Aus- und Weiterbildung sowie Beschäftigung zu verbessern.
Die Förderziele umfassen die Bekämpfung von Arbeitslosigkeit, die Förderung von Chancengleichheit und die soziale Teilhabe benachteiligter Gruppen. Bildungseinrichtungen, Wohlfahrtsverbände und kommunale Träger können mit ihren Projekten zu beruflicher Qualifizierung, Sprachförderung, Integration und sozialer Inklusion einen wichtigen Beitrag leisten. Antragsstellende müssen sicherstellen, dass ihre Vorhaben in Berlin umgesetzt werden und die inhaltlichen Schwerpunkte Arbeit, Aus- & Weiterbildung sowie Soziales bedienen. Durch die kontinuierliche Einreichung von Anträgen in ausgewiesenen Förderrunden bleibt ein flexibler Zugang gewährleistet. Interessierte Projektträger:innen erhalten umfassende Informationen zu Förderinstrumenten, Auswahlkriterien und Öffentlichkeitsarbeit bei der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe des Landes Berlin, welche als zuständige Bewilligungsbehörde die wirtschaftspolitische Steuerung und Beratung übernimmt.
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