Zuschuss

Europäischer Sozialfonds Plus (ESF Plus) in Baden-Württemberg

Der Europäische Sozialfonds Plus (ESF Plus) in Baden-Württemberg fördert Aus- und Weiterbildung, Beschäftigung und soziale Inklusion mit Fokus auf benachteiligte und arbeitsuchende Gruppen. Laufende Projektaufrufe ermöglichen Anträge zu verschiedenen Förderschwerpunkten.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Komplex
Region: Baden-Württemberg

Förderziel

Der Europäische Sozialfonds Plus (ESF Plus) ist das zentrale Instrument der Europäischen Union für Investitionen in Aus- und Weiterbildung, die Beschäftigung sowie die Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung. Das Land Baden-Württemberg hat eine eigene Strategie für den Einsatz des ESF Plus entwickelt, die im Entwurf des Operationellen Programms 2021–2027 dokumentiert ist und Akzente setzt auf nachhaltige Beschäftigung, Lebenslanges Lernen, soziale Inklusion, gesellschaftliche Teilhabe sowie soziale Innovation bei gleichzeitiger Förderung von Gleichstellung, Chancengleichheit, Nichtdiskriminierung und Nachhaltigkeit.

Antragsberechtigt

  • Bildungseinrichtungen
  • Öffentliche Einrichtungen
  • Unternehmen
  • Interessenverbände und sonstige Vereine

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Vollständig ausgefüllter Antrag
  • Erfüllung der fachlichen Ziele und Voraussetzungen gemäß den jeweiligen Förderrichtlinien

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antragsformular
  2. Projektbeschreibung
  3. Förderrichtlinien

Beschreibung

Europäischer Sozialfonds Plus (ESF Plus) in Baden-Württemberg ist das zentrale EU-Instrument für Investitionen in Aus- und Weiterbildung, Beschäftigung sowie die Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung. Die Landesstrategie für die Förderperiode 2021–2027 betont nachhaltige Beschäftigung, lebenslanges Lernen, Chancengleichheit, aktive gesellschaftliche Teilhabe sowie soziale Innovation. Gefördert werden insbesondere Projekte, die den Marktzugang von Arbeitsuchenden verbessern, flexible Weiterbildungs- und Umschulungsmöglichkeiten schaffen, die berufliche Mobilität stärken und die Gleichstellung der Geschlechter sicherstellen. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der sozialen Inklusion benachteiligter Gruppen durch aktivierende Maßnahmen und nichtdiskriminierende Strukturen im Arbeitsumfeld.

Antragsberechtigt sind Unternehmen, Bildungseinrichtungen, Kommunen, Kammern, Verbände und sonstige öffentliche oder gemeinnützige Organisationen als Projektträger:innen. Für die Gewährung eines Zuschusses sind ein vollständig ausgefüllter Antrag, eine detaillierte Projektbeschreibung sowie die Einhaltung der jeweiligen Förderrichtlinien erforderlich. Die Förderhöhe richtet sich nach Art und Umfang der Maßnahme. Laufende Projektaufrufe erlauben eine flexible Antragstellung, wobei beispielsweise Fachkurse und Teilzeitausbildungen bis zum 21.07.2025 beantragt werden können. Ein umfassender Leitfaden zu Zuwendungsvoraussetzungen, Antragsformularen und Förderrichtlinien unterstützt bei der Vorbereitung der Unterlagen.

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