Zuschuss

European co-development

EU-Förderaufruf zur Unterstützung der Zusammenarbeit europäischer Produktionsfirmen in der Entwicklung audiovisueller Werke mit internationaler Ausrichtung. Öffnung 30.09.2025, Frist 25.02.2026.

Medien

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
30.09. - 25.02.2026 Noch 21 Tage
Bewerbungslevel: Komplex
Region: EU

Förderziel

Unterstützung der Kooperation zwischen unabhängigen europäischen Produktionsfirmen bei der Entwicklung von Film-, Dokumentar- und Animationsprojekten mit hohem grenzüberschreitendem Marktpotenzial.

Antragsberechtigt

  • Unternehmen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Mindestens zwei unabhängige europäische Produktionsfirmen mit abgeschlossenem Co-Entwicklungsvertrag

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Standard application form (CREA MEDIA)
  2. Detailed budget table (CREA LSII)
  3. Creative dossier (CREA MEDIA CODEV)
  4. Information on independence and ownership
  5. Information on language of submission documents

Beschreibung

Der europäische Co-Development-Zuschuss fördert die gemeinsame Projektentwicklung unabhängiger Produktionsfirmen in ganz Europa. Ziel ist die Umsetzung von Animations-, Dokumentar- oder Spielfilmen mit ausgeprägtem grenzüberschreitendem Marktpotenzial für Kino, Fernsehen und digitale Plattformen. Förderberechtigt sind mindestens zwei unabhängige Produktionsfirmen aus unterschiedlichen EU-Ländern, die über einen rechtsgültigen Co-Entwicklungsvertrag verfügen. Mit einem Gesamtbudget von 9 Mio. EUR im Jahr 2026 unterstützt das Programm kreative Kooperationen bereits in der frühen Entwicklungsphase. Erhöhter Fokus liegt auf innovativen Finanzierungs- und Marketingstrategien, die kulturelle Vielfalt, ökologische Nachhaltigkeit sowie Gender-Balance, Inklusion und Diversität fördern. Die Projektpartner:innen sollen von gestärkter Marktposition und verbesserter Wettbewerbsfähigkeit in Europa und international profitieren. Die Einreichung startet am 30. September 2025; Bewerbungsfrist ist der 25. Februar 2026, 17:00 Uhr (Brussels time).

Für die Antragstellung ist die Einreichung folgender Unterlagen erforderlich: Standard application form (CREA MEDIA), Detailed budget table (CREA LSII), Creative dossier (CREA MEDIA CODEV), Nachweise zur Unabhängigkeit und Eigentümerstruktur sowie Angaben zur Sprache der Einreichungsunterlagen. Der Zuschuss wird als Einmalzahlung gewährt und unterliegt den Vorgaben des Creative-Europe-Programms. Die Europäische Kommission bewertet die Projektskizzen anhand von Qualität, Grenz­überschreitungs­potenzial und Innovationsgrad. Mit Abschluss des Auswahlverfahrens bis November 2026 erhalten erfolgreiche Antragsteller:innen eine Zuwendungsvereinbarung. Dieses Förderinstrument richtet sich speziell an unabhängige europäische Produktionsfirmen, die ambitionierte audiovisuelle Werke entwickeln und gemeinsam neue Zielgruppen in Europa und darüber hinaus erschließen möchten.

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