European Film Distribution
EU-Förderung zur transnationalen Verbreitung nicht-nationaler europäischer Filme über Koproduktion, Erwerb von Vertriebsrechten sowie Marketing. Veröffentlichung des Aufrufs am 04.12.2025, Einreichung bis 23.04.2026.
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Förderkriterien
Förderziel
Verbesserung der transnationalen Distribution jüngerer nicht-nationaler europäischer Filme, Steigerung von Investitionen in Produktion, Erwerb, Promotion sowie in den Kinound Onlinevertrieb und Stärkung der Wettbewerbsposition europäischer Filmwerke.
Förderfähige Ausgaben
- Koproduktion nicht-nationaler europäischer Filme
- Akquisition von Vertriebsrechten (z. B. Mindestgarantien)
- Marketing-, Werbe- und Promotionskosten für Kino- und Onlineveröffentlichungen
Antragsberechtigt
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Unternehmen mit Sitz in einem förderfähigen EU-Mitgliedstaat
- Nachweis finanzieller und operativer Leistungsfähigkeit
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Standard-Antragsformular (Part B) im Submission System
- Zertifizierte Admissions (Certified admissions)
- Information on independence and ownership control
- PDF mit Informationen zu den aus der MEDIA-Datenbank generierten Filmen
Beschreibung
Die EU-Initiative zur Förderung der transnationalen Verbreitung nicht-nationaler europäischer Filme richtet sich an Filmvertriebsunternehmen und Produzent:innen innerhalb der Europäischen Union. Ziel ist es, die Wettbewerbsfähigkeit junger europäischer Werke zu stärken und Investitionen in Produktion, Erwerb, Promotion sowie Kino- und Onlinevertrieb zu erhöhen. Im Mittelpunkt steht die Generierung eines potentiellen Fonds, dessen Höhe an die Marktperformance der Antragstellenden gekoppelt ist. Dieser Fonds kann im Anschluss in die Koproduktion von Filmen, in Mindestgarantien für Vertriebsrechte sowie in umfassende Marketing- und Werbemaßnahmen reinvestiert werden. Die Ausschreibung öffnet am 4. Dezember 2025, Anträge sind bis zum 23. April 2026 um 17:00 Uhr (Brüsseler Zeit) einzureichen.
Förderberechtigt sind Unternehmen mit Sitz in einem förderfähigen EU-Mitgliedstaat, die ihre finanzielle und operative Leistungsfähigkeit durch Standard-Antragsformular (Part B), Certified Admissions und Nachweise zur Unabhängigkeit und Eigentümerkontrolle belegen. Zu den förderfähigen Ausgaben zählen Koproduktionen nicht-nationaler europäischer Filme, Akquisition von Vertriebsrechten sowie Marketing-, Werbe- und Promotionsaufwendungen für Kino- und Onlineveröffentlichungen. Die Initiative setzt auf eine nachhaltige Vernetzung zwischen Produktions- und Vertriebsbranche, um das Angebot europäischer Filmkunst grenzüberschreitend sichtbar zu machen. Interessierte Unternehmen profitieren von einem zweistufigen Fördermodell und tragen dazu bei, die Vielfalt europäischer Filmkultur international zu stärken.
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