Zuschuss

Extremismusprävention

Förderung von Anlaufstellen zum Thema Extremismusprävention mit Schwerpunkten auf Primärprävention durch Weiterbildung, Ausbau des Fortbildungsbereiches, Neudruck von Informationsmaterialien und Evaluierung der Maßnahmen. Anträge jederzeit möglich.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
21.12.2018
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Österreich (bundesweit)
Förderquote: 100%
Projektstart ab: 21.12.2018

Förderziel

Die Förderung richtet sich an Anlaufstellen zum Thema Extremismusprävention und unterstützt sie bei der Umsetzung von Maßnahmen wie Primärprävention durch Weiterbildung und Schulung, dem Ausbau des Fortbildungsbereiches, dem Neudruck von Informationsmaterialien sowie der Evaluierung der durchgeführten Präventionsmaßnahmen.

Förderfähige Ausgaben

  • Personalaufwendungen
  • Sachkosten
  • Reisekosten
  • Druckkosten
  • Evaluierungskosten

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Anschaffung von Immobilien
  • Rückwirkende Kosten
  • Schuldenausgleich

Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Bundesweite Anlaufstellen zum Thema Extremismusprävention
  • Durchführung von Fort- & Weiterbildungen für Personen mit Kontakt zu radikalisierungsgefährdeten Gruppen

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Schriftliches Förderungsansuchen gemäß BMI-Muster
  2. Finanzplan gemäß BMI-Muster
  3. Leistungsplan (Projektbeschreibung)
  4. Zeitplan

Bewertungskriterien

  • Regionale Abdeckung
  • Qualitätskonzept der Weiterbildung
  • Erfahrung in der Extremismusprävention

Beschreibung

Die Förderung „Extremismusprävention“ unterstützt bundesweit tätige Anlaufstellen, die sich der Primärprävention und dem gesellschaftlichen Zusammenhalt verschrieben haben. Im Fokus stehen Aus- und Weiterbildungsangebote sowie konkrete Informationskampagnen, die Personen stärken, die mit radikalisierungsgefährdeten Gruppen in Kontakt kommen können. Ziel ist es, das Fachwissen für erste Interventionsschritte zu verbreitern und neue Formen der Fortbildungsschiene aufzubauen. Anlaufstellen erhalten 100 % Zuschuss für qualifizierte Fortbildungen, das Neudrucken von Broschüren und Faltblättern sowie die Evaluierung aller Präventionsaktivitäten. Förderberechtigt sind öffentliche Einrichtungen, die als zentrale Anlaufstelle fungieren und bereits Erfahrung in der Extremismusprävention vorweisen können. Anträge können jederzeit eingereicht werden; eine fristgebundene Antragstellung entfällt.

Gefördert werden Personalaufwendungen, Sach- und Reisekosten, Druckkosten sowie Ausgaben für die Evaluierung von Präventionsformaten. Nicht anrechenbar sind rückwirkende Kosten, Schuldenausgleich oder Immobilienanschaffungen. Die Bewertung erfolgt anhand der regionalen Abdeckung, des Qualitätskonzepts der Weiterbildung und der Erfahrung in der Extremismusprävention. Förderungswerber:innen reichen ein schriftliches Ansuchen gemäß BMI-Muster, einen Finanzplan, einen detaillierten Leistungs- bzw. Projektplan sowie einen Zeitplan ein. Das Bundesministerium für Inneres prüft die Anträge fortlaufend, schließt Förderverträge ab und begleitet die Umsetzung durch regelmäßige Berichte und Evaluationen. Interessierte Einrichtungen werden ermutigt, ihr Präventionsvorhaben beim BMI einzureichen und so einen aktiven Beitrag zur Stärkung der demokratischen Kultur in Österreich zu leisten.

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