EZ-Kleinprojektefonds – Auslandsprojekte mit BMZ-Mitteln
Förderprogramm für entwicklungspolitische Kleinprojekte gemeinnütziger Vereine aus Ostdeutschland und Berlin in DAC-Ländern mit BMZ-Mitteln (bis 50.000 €), laufende Antragsfristen.
Entdecke dein Potenzial mit KI-Unterstützung
- Finde heraus, ob diese Förderung zu deinem Vorhaben passt
- Entwickle deinen Antrag gemeinsam mit KI
- Lass dich mit vielen weiteren passenden Förderungen matchen
Förderkriterien
Förderziel
Das Programm zielt darauf ab, die materiellen Lebensbedingungen benachteiligter Gruppen in Entwicklungsländern unmittelbar zu verbessern, die Fähigkeiten lokaler Zielgruppen und Partnerorganisationen zu stärken, entwicklungspolitische Kompetenzen ostdeutscher NRO zu fördern sowie nachhaltige Partnerschaften und zivilgesellschaftliches Engagement zu unterstützen.
Förderfähige Ausgaben
- Investitionen
- Betriebsausgaben
- Personalkosten
- Reisekosten
Nicht förderfähige Ausgaben
- Not- und Katastrophenhilfe
- Reine Kulturprojekte
- Entsendung deutschen Projektpersonals
- Institutionelle Förderung von Partnerorganisationen
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Eingetragen als gemeinnütziger e.V. in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt oder Thüringen bzw. Berlin
- Zusammenarbeit mit einer Partnerorganisation in einem DAC-Land
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Satzung
- Auszug aus dem Vereinsregister
- Freistellungsbescheid
- Jahres- bzw. Tätigkeitsberichte der letzten 3 Jahre
- Einnahmen-/Ausgabenrechnungen der letzten 3 Jahre
- Antragsformular Teil A (Trägerprüfung)
- Antragsformular Teil B (Projektantrag)
- Finanzierungsplan Teil C
- Partneranforderung
- Kindes- und Jugendschutzrichtlinie (KJRL)
- Partnervertrag
Bewertungskriterien
- Unmittelbare Verbesserung der Lebensbedingungen
- Capacity Building der Zielgruppen
- Nachhaltigkeit und Eigenständigkeit der Projekte
- Gleichstellung und Frauenförderung
- Umwelt- und Ressourcenschutz
Beschreibung
Der EZ-Kleinprojektefonds der Stiftung Nord-Süd-Brücken unterstützt entwicklungspolitische Kleinprojekte gemeinnütziger Vereine aus Berlin und den ostdeutschen Bundesländern in DAC-Ländern mit BMZ-Mitteln. Förderberechtigt sind eingetragene Vereine (e.V.), die in Kooperation mit lokalen Partner:innen unmittelbar zur Verbesserung materieller Lebensbedingungen beitragen und Capacity Building vor Ort stärken. Projekte können mit bis zu 50.000 € (in drei Förderlinien F10 bis F50) gefördert werden und umfassen investive Maßnahmen, Betriebsausgaben, Personalkosten sowie Reisekosten. Die Förderquote liegt je nach Kontext bei 75 %, in ausgewählten Krisen- oder Konfliktregionen bis zu 90 %. Nicht gefördert werden Not- und Katastrophenhilfe, reine Kulturvorhaben, institutionelle Unterstützung der Partnerorganisationen oder Entsendung deutschen Personals. Eine Laufzeit von bis zu 12 Monaten ermöglicht flexible Umsetzung, begleitet von regelmäßigen Qualifizierungsangeboten zu Antragstellung und Verwendungsnachweis.
Projektanträge können laufend, jeweils zum 20. des Monats, eingereicht werden; Vorhaben über 10.000 € werden in sechs Vorstandssitzungen jährlich entschieden. Zur Antragstellung gehören Teil A (Trägerprüfung), Teil B (Projektantrag), Teil C (Finanzierungsplan), Partneranforderung, Kinderschutzrichtlinie und Mustervertrag. Bewertet werden Unmittelbarkeit der Wirkung, Capacity Building, Nachhaltigkeit, Frauenförderung sowie Umwelt- und Ressourcenschutz. Der Fonds setzt auf partizipative Partnerschaften, um zivilgesellschaftliches Engagement auszubauen und entwicklungspolitische Kompetenzen ostdeutscher NRO zu stärken. Nach Abschluss und positiver Prüfung des Verwendungsnachweises schließt eine förmliche Entlastung den Förderzyklus ab und ebnet den Weg für Folgeanträge.
Bereit, deine Förderung zu sichern?
Registriere dich jetzt und lass dich von unserer KI durch den Antragsprozess begleiten – von der Eignungsprüfung bis zum fertigen Antrag.