F&E-Impuls Single – Programmlinien easy2research und easy2market
Förderung von Forschungs- und Entwicklungsprojekten sowie deren Marktüberleitung in Oberösterreich. Antragsfrist vom 01.01.2024 bis 31.12.2026.
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Förderkriterien
Förderziel
Gegenstand der Förderung ist die Durchführung von Forschungs- und Entwicklungs-Vorhaben, die mit einer F&E-Einrichtung realisiert werden (Programmlinie „easy2research“), sowie die Marktüberleitung von F&E-Ergebnissen, die zuvor im Rahmen von easy2research unterstützt wurden (Programmlinie „easy2market“).
Antragsberechtigt
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- KMU gemäß EU-Definition
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Online-Antragsformular über das Wirtschaftsportal Oberösterreich
- Richtlinie FE-Impuls Single 2024–2026
Beschreibung
Im Rahmen des F&E-Impuls Single unterstützt das Land Oberösterreich gezielt kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß EU-Definition in der Region Oberösterreich bei Forschung & Innovation. Die Programmlinie easy2research fördert kooperative Forschungs- und Entwicklungsprojekte gemeinsam mit F&E-Einrichtungen durch nicht rückzahlbare Zuschüsse. Ergänzend widmet sich die Programmlinie easy2market der Marktüberleitung bereits im Rahmen von easy2research geförderter Forschungsergebnisse und gestaltet so den Technologietransfer wegweisender Entwicklungen. Diese Initiative stärkt das Innovationsökosystem, erleichtert Kooperationen zwischen Wirtschaft und Forschungseinrichtungen und trägt zur Umsetzung zukunftsweisender Technologievorhaben bei. Förderungswerber:innen profitieren von klaren Rahmenbedingungen und einer einheitlichen Förderart (Zuschuss) für Projekte im Zeitraum vom 01.01.2024 bis 31.12.2026.
Die Antragstellung erfolgt ausschließlich online über das Wirtschaftsportal Oberösterreich. Als Zuwendungsvoraussetzung gelten KMU gemäß EU-Definition; genaue Bestimmungen finden sich in der Richtlinie „F&E-Impuls Single 2024–2026“. Erforderliche Unterlagen sind das ausgefüllte Online-Antragsformular sowie die Richtlinie selbst. Die Gewährung erfolgt als De-minimis-Beihilfe, Rückforderungen können bei Nichteinhaltung gesetzlicher Vorgaben (EU-Beihilfenrecht, nationale Richtlinien) anfallen. Unternehmen können während der laufenden Einreichfrist wiederholt Anträge stellen, um innovative Vorhaben konsequent von der Forschung in den Markt zu überführen. Dieses Programm bietet eine attraktive Chance, Kompetenz in Forschung und Entwicklung aufzubauen und nachhaltig zur Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts beizutragen.