F&E-Vorhaben in Unternehmen
Nicht rückzahlbare Zuschüsse für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben hessischer Unternehmen zur Stärkung von Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit.
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Förderkriterien
Förderziel
Unterstützung von kleinen und mittleren Unternehmen sowie kleinen Unternehmen mit mittelgroßer Marktkapitalisierung in Hessen bei der Entwicklung und Erprobung neuer Produkte, Verfahren und Dienstleistungen, um die wirtschaftlichen und wissenschaftlichen Potenziale des Forschungsstandorts Hessen nachhaltig zu stärken und einen Beitrag zur Hessischen Innovationsstrategie zu leisten.
Förderfähige Ausgaben
- Projektbezogene Personalausgaben auf Basis von Standardeinheitskosten
- Gemeinkostenpauschale 15%
- Materialausgaben
- Investitionen im Rahmen von Mietkaufverträgen
- Instrumente und Ausrüstungen bzw. Abschreibungen
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Antragsberechtigt
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Betriebssitz oder Betriebsstätte in Hessen
- KMU oder kleines Unternehmen mit mittelgroßer Marktkapitalisierung
- Forschungscharakter der industriellen Forschung oder experimentellen Entwicklung
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Kurzes Exposé oder Entwurf der Vorhabenbeschreibung
- Digital ausgefüllter Förderantrag im Kundenportal der WIBank
- Vorhabenbeschreibung als Anlage zum Antrag
Beschreibung
Das Förderprogramm des Landes Hessen unterstützt kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Kleinstbetriebe mit mittelgroßer Marktkapitalisierung in Hessen bei industriellen Forschungs- und Entwicklungsvorhaben. Gefördert werden Einzelprojekte mit experimentellem Charakter, die zur Entwicklung und Erprobung innovativer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen beitragen und damit die Innovationskraft des Forschungsstandorts Hessen nachhaltig stärken. Die Zuwendung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Fördersumme beläuft sich auf maximal 500.000 €, bei einer Projektlaufzeit von in der Regel 24 bis 36 Monaten. Förderfähige Kosten umfassen projektbezogene Personalausgaben auf Basis von Standardeinheitskosten, eine pauschale Gemeinkostenvergütung von 15 %, Materialaufwendungen, Investitionen im Rahmen von Mietkaufverträgen sowie Ausgaben für Instrumente, Ausrüstungen, Auftragsforschung, Wissenstransfer, Beratung und gleichwertige Dienstleistungen.
Eine Antragstellung ist jederzeit möglich und erfolgt digital über das Kundenportal der WIBank. Voraussetzung ist ein Unternehmenssitz oder eine Betriebsstätte in Hessen sowie die Qualifikation als KMU beziehungsweise Kleinstunternehmen mit mittelgroßer Marktkapitalisierung. Zur Antragseinreichung sind ein kurzes Exposé oder ein Entwurf der Vorhabenbeschreibung und der vollständig ausgefüllte Förderantrag im Portal einzureichen, ergänzt durch die detaillierte Vorhabenbeschreibung als Anlage. Die Hessen Agentur berät vorab in fachlichen Fragen und prüft erste Projektskizzen. Nach erfolgreicher Begutachtung auf wissenschaftliche und wirtschaftliche Potenziale wird eine Förderempfehlung erarbeitet und die finale Bewilligung durch die WIBank erteilt. Dieses Programm ist eine zentrale Säule der Hessischen Innovationsstrategie und zielt darauf ab, zukunftsweisende Technologien voranzutreiben und Arbeitsplätze in Schlüsselbranchen zu sichern.
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