F3-Förderung von Projekten nichtstaatlicher Archive
Der Freistaat Bayern fördert Sonderprojekte nichtstaatlicher Archive in ganz Bayern (ausgenommen München und Nürnberg) mit überregionaler bzw. überörtlicher Bedeutung. Anträge online über die zuständige Bezirksregierung bis zum 1. Oktober einreichen.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung besonderer Projekte nichtstaatlicher Archive mit überregionaler oder überörtlicher Bedeutung in Bayern, ausgenommen Vorhaben in München und Nürnberg.
Förderfähige Ausgaben
- abgegrenzte Projektkosten
Nicht förderfähige Ausgaben
- Maßnahmen mit zuwendungsfähigen Gesamtkosten unter 10.000 €
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Stiftungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Projektkosten mindestens 10.000 €
- überregionale oder überörtliche Bedeutung
- Fördergebiet Bayern (ausgenommen München und Nürnberg)
- Projektbeginn darf noch nicht erfolgt sein
- Keine Mehrfachförderung aus anderen staatlichen Programmen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Ort der Veranstaltung
- Zeitraum der Veranstaltung
- Auflistung der zu präsentierenden Objekte
Bewertungskriterien
- inhaltliche Qualität des Projekts
- überregionaler bzw. überörtlicher Stellenwert
Beschreibung
Der Kulturfonds Bayern unterstützt im Rahmen der F3-Förderung innovative Sonderprojekte nichtstaatlicher Archive mit überregionaler bzw. überörtlicher Strahlkraft in ganz Bayern – ausgenommen München und Nürnberg. Private Initiativen, kommunale Träger, Vereins- und Verbandsstrukturen sowie Stiftungen können für Projekte ab 10.000 € beantragen. Förderfähig sind ausschließlich klar abgegrenzte Projektkosten, die zu maximal 30 % bezuschusst werden. Der Höchstbetrag beträgt 1 Mio. € pro Vorhaben. Eine Mehrfachfinanzierung aus anderen staatlichen Programmen ist ausgeschlossen, ebenso dürfen erste Projektaktivitäten noch nicht begonnen sein. Die Projektideen werden auf Basis ihrer inhaltlichen Qualität und ihres Stellenwerts im überregionalen Kontext bewertet. Damit leistet die F3-Förderung einen wichtigen Beitrag zum Erhalt und zur Weiterentwicklung des kulturellen Gedächtnisses in Bayerns Regionen.
Anträge sind bis zum 1. Oktober des Vorjahres ausschließlich online über die jeweils zuständige Bezirksregierung einzureichen. Zur Einreichung gehören Angaben zum Veranstaltungsort, zum Zeitraum des Projekts sowie eine Auflistung der zu präsentierenden Objekte. Die Antragsprüfung erfolgt behördenintern und mündet im Frühjahr in die Förderentscheidung des Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst. Ziel ist es, nichtstaatlichen Archiven und deren Träger:innen die Umsetzung außergewöhnlicher Veranstaltungsformate, Ausstellungen und Dokumentationsvorhaben zu ermöglichen, die über lokale Grenzen hinauswirken. Interessierte Projektverantwortliche finden alle relevanten Informationen auf der Website des Kulturfonds Bayern.
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