Zuschuss

F4-Förderung von Projekten nichtstaatlicher Bibliotheken

Förderung besonderer überregionaler Kulturprojekte nichtstaatlicher Bibliotheken in Bayern (ohne München und Nürnberg). Anträge sind jährlich bis zum 1. Oktober für das folgende Jahr einzureichen.

Kultur

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Förderkriterien

Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Bayern
Fördersumme: Höchstförderbetrag 1.000.000 €
Förderquote: bis 30 %

Förderziel

Förderung besonderer kultureller Projekte nichtstaatlicher Bibliotheken mit überregionaler bzw. überörtlicher Bedeutung im gesamten Freistaat Bayern, ausgenommen Vorhaben in München und Nürnberg.

Förderfähige Ausgaben

  • Abgegrenzte Projektkosten

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Laufende Betriebskosten
  • Maßnahmen mit Gesamtkosten unter 10.000 €
  • Mehrfachförderung aus anderen staatlichen Förderungen

Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen
  • Stiftungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Zuwendungsfähige Gesamtkosten mindestens 10.000 €
  • Überörtliche oder überregionale Bedeutung des Vorhabens
  • Projekt darf noch nicht begonnen sein
  • Ausschluss von Vorhaben in München und Nürnberg
  • Keine Mehrfachförderung aus anderen staatlichen Förderansätzen

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Angabe von Ort und Zeitraum der Veranstaltung
  2. Beschreibung des Inhalts des Sonderprojekts

Bewertungskriterien

  • Inhaltliche Qualität des Projekts
  • Überörtliche bzw. überregionale Bedeutung

Beschreibung

Der Freistaat Bayern unterstützt mit der F4-Förderung herausragende Kulturprojekte nichtstaatlicher Bibliotheken außerhalb der Städte München und Nürnberg. Gefördert werden einmalige Sondervorhaben von überörtlicher oder überregionaler Bedeutung, die das kulturelle Angebot in ganz Bayern bereichern. Die Zuschüsse können bis zu 30 % der zuwendungsfähigen Projektkosten abdecken und reichen – je nach Haushaltlage – bis maximal 1 Mio. Euro. Voraussetzung sind Gesamtkosten von mindestens 10 000 Euro und ein Projektstart nach Bewilligung. Laufende Betriebskosten oder bereits begonnene Vorhaben sind von der Förderung ausgeschlossen. Ebenso bleibt eine gleichzeitige Förderung aus anderen staatlichen Programmen unzulässig.

Anträge sind jährlich bis zum 1. Oktober über die jeweilige Bezirksregierung einzureichen; die Entscheidung fällt im Frühjahr des Folgejahres. Beizufügen sind Angaben zu Ort und Zeitraum der Veranstaltung sowie eine inhaltliche Beschreibung des Sonderprojekts. Die Auswahl erfolgt anhand der inhaltlichen Qualität und der überörtlichen bzw. überregionalen Bedeutung des Vorhabens. Träger:innen öffentlicher Einrichtungen und Stiftungen, die Bibliotheksspezifisches jenseits des Alltagsbetriebs realisieren möchten, finden in diesem Förderangebot eine passgenaue Anlaufstelle, um ihre Projekte in starker Weise sicht- und erlebbar zu machen.

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