Fachkräfte-/Lehrausbildungen (Förderung von Zeitarbeitskräften) - FLA
Förderung berufsbegleitender Lehrgänge zur Vorbereitung auf außerordentliche Lehrabschlussprüfung für Zeitarbeitskräfte. Jährliches Kontingent von 200 Plätzen. Antrag vor Ausbildungsbeginn stellen. Gültig 01.01.2023–31.12.2026.
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Förderkriterien
Förderziel
Ausbildung zur Fachkraft durch Lehrgänge zur Vorbereitung auf die außerordentliche Lehrabschlussprüfung für Zeitarbeitskräfte ohne bestehenden Lehrabschluss.
Förderfähige Ausgaben
- Kurs- und Prüfungskosten
- Kosten für Unterlagen
- diverse Gebühren
- Lohn-/Gehaltskosten
Nicht förderfähige Ausgaben
- Förderungen von Kosten, die bereits bei anderen Stellen bezogen wurden
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Zeitarbeitskräfte gewerblicher Arbeitskräfteüberlassungs-Unternehmen ab 01.01.2023
- Registrierung des AKÜ im SWF-Onlineportal
- Keine wirtschaftliche Verflechtung des AKÜ mit der Aus- und Weiterbildungseinrichtung
- Aus- und Weiterbildungseinrichtung muss SWF-Rahmenvereinbarung abgeschlossen haben
- Ausbildungen im ersten Beschäftigungsmonat bzw. geringfügig Beschäftigte in den ersten drei Monaten ausgeschlossen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Firmenbuchauszug (bei Erstregistrierung AKÜ)
- Gewerbeberechtigung (bei Erstregistrierung AKÜ)
- Angebot der gelisteten Aus- und Weiterbildungseinrichtung
- unterschriebene Datenschutz-Einwilligungserklärung
- unterschriebener SWF-Förderantrag
- Versicherungsdatenauszug (VDA)
- Dienstvertrag und Überlassungsmitteilung gem. § 12 AÜG
- ausgefüllter und unterschriebener Erhebungsbogen
- Rechnung(en) der Aus- und Weiterbildungseinrichtung
- Teilnahmebestätigung(en)
- Lehrabschlussprüfungszeugnis
- Zeugnisse/Zertifikate (wenn vorhanden)
- Optional: Begründung bei E-Learning oder Überschreitung der Fördergrenzen
- Optional: Praxisnachweis(e)
- Optional: Lohn-/Gehaltszettel und AMS-Leistungsnachweis bei monatlichem Zuschuss
Beschreibung
Die Fachkräfte-/Lehrausbildungen (FLA) unterstützen bundesweit Zeitarbeitskräfte beim Erwerb eines außerordentlichen Lehrabschlusses. Im Rahmen dieser Förderung werden berufsbegleitende Lehrgänge zur Vorbereitung auf die Lehrabschlussprüfung mit einem jährlichen Kontingent von 200 Plätzen in Branchen wie Metall- und Elektrotechnik, Betriebslogistik oder Bürowirtschaft gefördert. Antragsberechtigt sind Zeitarbeitskräfte ohne abgeschlossenen Lehrberuf oder mit abgebrochener Lehre, die sich in einem ununterbrochenen Arbeits- oder Dienstverhältnis befinden. Die Maßnahme erstreckt sich über maximal 12 Monate und läuft von 01.01.2023 bis 31.12.2026. Eine 100-%-Förderquote übernimmt Kurs- und Prüfungskosten, Lehrunterlagen, diverse Gebühren sowie Lohn- und Gehaltskosten.
Voraussetzung für die Förderung ist die Registrierung des Arbeitskräfteüberlassungs-Unternehmens (AKÜ) im SWF-Onlineportal sowie der Abschluss einer SWF-Rahmenvereinbarung durch die Bildungseinrichtung. Ausbildungen im ersten Beschäftigungsmonat oder geringfügig Beschäftigte in den ersten drei Monaten sind ausgeschlossen. Der SWF-Antrag ist vor Beginn der Fachkräfte-/Lehrausbildung einzureichen; die Abrechnung aller Nachweise erfolgt binnen sechs Monaten nach Abschluss. Für die Bewilligung sind unter anderem Firmenbuchauszug, Gewerbeberechtigung, Angebot der Akademie, unterschriebener Förderantrag, Datenschutz-Einwilligung, Versicherungsdatenauszug, Dienstvertrag, Überlassungsmitteilung, Erhebungsbogen, Rechnungen, Teilnahmebestätigungen und Prüfungszeugnis einzureichen. Optional können Praxisnachweise, Begründungen bei E-Learning oder Überschreitung der Fördergrenzen sowie Lohn-/Gehaltsnachweise für monatliche Zuschüsse beigelegt werden.
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