Fahrtkostenzuschuss (Arbeitnehmerförderung)
Fahrtkostenzuschuss für ArbeitnehmerInnen mit Hauptwohnsitz im Burgenland zur Unterstützung hoher Mobilitätskosten. Anträge bis 30.06. des Folgejahres einreichbar, gültig ab 01.01.2013 unbegrenzt.
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Förderkriterien
Förderziel
Die Förderung soll die Mobilität von im Burgenland wohnhaften ArbeitnehmerInnen erhöhen und hohe Aufwendungen für den Arbeitsweg ausgleichen, wenn die einfache Wegstrecke 20 km übersteigt oder öffentliche Verkehrsmittel unzumutbar sind.
Förderfähige Ausgaben
- Fahrtkosten
Nicht förderfähige Ausgaben
- Entfernungen im Bereich von Verkehrsverbünden, sofern öffentliche Verkehrsmittel zumutbar sind
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Hauptwohnsitz im Burgenland
- durchschnittliches monatliches Bruttoeinkommen der Antragsteller*innen bis 3.697 €
- einfache Fahrtstrecke mindestens 20 Kilometer
- unzumutbare Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Vollständig ausgefülltes Antragsformular
- Dienstgeberbestätigung
- Einkommensnachweise (Jahreslohnzettel, Einkommensteuerbescheid etc.)
- Familienbeihilfenachweis bei Alleinerziehenden
- Parkausweis für Menschen mit Behinderung
- Tickets öffentlicher Verkehrsmittel für Öko-Bonus
Beschreibung
Der Fahrtkostenzuschuss (Arbeitnehmerförderung) des Landes Burgenland unterstützt privat wohnhafte Erwerbstätige, deren einfache Arbeitswegstrecke 20 km übersteigt oder für die öffentliche Verkehrsmittel unzumutbar sind. Voraussetzung ist ein Hauptwohnsitz im Burgenland und ein monatliches Bruttoeinkommen bis 3.697 €. Lehrlinge profitieren gleichermaßen, sofern die Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln nicht möglich ist. Der Zuschuss deckt ausschließlich Fahrtkosten ab; Ausgaben innerhalb von Verkehrsverbünden bleiben unberücksichtigt, sofern zumutbare öffentliche Verbindungen bestehen. Abhängig von der Entfernung zwischen Wohn- und Arbeitsort können bis zu 850 € jährlich gewährt werden. Ein Öko-Bonus von 20 % für nachweislich überwiegend mit öffentlichen Verkehrsmitteln zurückgelegte Strecken fördert umweltfreundliche Mobilität zusätzlich.
Anträge können jährlich bis zum 30. Juni des Folgejahres eingereicht werden und gelten rückwirkend für das vorangegangene Kalenderjahr. Erforderliche Unterlagen umfassen u. a. das vollständig ausgefüllte Antragsformular, eine Dienstgeberbestätigung, Einkommensnachweise, Familienbeihilfenachweise bei Alleinerziehenden sowie gegebenenfalls Parkausweis für Menschen mit Behinderung oder Tickets öffentlicher Verkehrsmittel für den Öko-Bonus. Die Antragstellung erfolgt online oder per Post beim Amt der Burgenländischen Landesregierung, Abteilung 9 – EU, Gesellschaft und Förderwesen. Die Zusage basiert auf Prüfung der Fördervoraussetzungen, die Auszahlung erfolgt nach Vorlage aller Nachweise per Überweisung. Mit dieser Förderung soll die Mobilität im Burgenland erhöht und hohe Arbeitswegkosten ausgeglichen werden.
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