Zuschuss

Familienentlastungsdienst

Mobile stundenweise Betreuung von Menschen mit Behinderung in der Steiermark zur Entlastung pflegender Angehöriger. Anträge jederzeit möglich.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
12.11.2013
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Steiermark

Förderziel

Der Familienentlastungsdienst stellt die Unterstützung von Menschen mit Behinderung sicher und entlastet pflegende Familienangehörige im Pflege- und Betreuungsalltag. Die mobile Betreuung ermöglicht der hauptbetreuenden Person eine stundenweise Entlastung und fördert ein selbstbestimmtes Leben der Menschen mit Behinderung in der gewohnten Umgebung ohne stationäre Versorgung.

Antragsberechtigt

  • Unternehmen
  • Gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Bescheidmäßige Bewilligung privater Behinderteneinrichtungen
  • Schriftlicher Leistungsvertrag mit der Steiermärkischen Landesregierung
  • Menschen mit gültigem Bescheid und Behinderung (intellektuell/kognitiv, körperlich, Sinnes- oder mehrfach)
  • Leben in der Familie
  • Betreuung durch eine hauptbetreuende Person

Beschreibung

Der Familienentlastungsdienst in der Steiermark unterstützt Menschen mit Behinderung und entlastet pflegende Angehörige durch eine mobile, stundenweise Betreuung in der gewohnten Umgebung. Als Zuschuss fördert das Programm Unternehmen und gemeinnützige Organisationen, die als privatrechtliche Behinderteneinrichtungen mit einem schriftlichen Leistungsvertrag mit der Steiermärkischen Landesregierung kooperieren. Ziel ist es, der hauptbetreuenden Person eine Auszeit vom Pflegealltag zu ermöglichen und gleichzeitig ein selbstbestimmtes Leben für Menschen mit intellektuellen, kognitiven, körperlichen, Sinnes- oder mehrfachen Beeinträchtigungen ohne stationäre Unterbringung zu sichern. Dank der fortlaufenden Einreichungsmöglichkeit seit dem 12. November 2013 kann der Zuschuss jederzeit beantragt werden, was Flexibilität bei der Einsatzplanung und dauerhafte Entlastung gewährleistet.


Gefördert werden Menschen mit Behinderung, die in der Familie leben und einen gültigen Bescheid vorweisen können, sowie deren betreuende Angehörige. Voraussetzung ist neben dem Nachweis der Behinderung auch die Betreuung durch eine hauptverantwortliche Person im familiären Umfeld. Durch diese Rahmenbedingungen wird sichergestellt, dass die Förderung gezielt dort ansetzt, wo sie den größten Entlastungseffekt entfaltet. Interessierte Organisationen finden alle detaillierten Förderkriterien und Antragsunterlagen bei der Abteilung 11 – Soziales der Steiermärkischen Landesregierung. Der Familienentlastungsdienst eröffnet so neue Möglichkeiten, pflegende Familienmitglieder spürbar zu entlasten und die Lebensqualität Betroffener nachhaltig zu steigern.

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