Zuschuss

Familienerholung (Diözesanstiftung „Lebensraum für die Familie“)

Gefördert werden 7–14-tägige Familienerholungsmaßnahmen in Ferienstätten des Familienerholungswerks der Diözese Rottenburg-Stuttgart. Die einkommensabhängigen Zuschüsse liegen zwischen 5 € und 20 € pro Kind und Verpflegungstag. Anträge müssen vor Beginn der Maßnahme gestellt werden; Förderung i.d.R. alle zwei Jahre (Ausnahmen möglich).

Soziales Kinder und Jugendliche Bildung

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Baden-Württemberg
Fördersumme: 5 € – 20 € pro Kind und Verpflegungstag

Förderziel

Förderung von Familienerholung in den Ferienstätten des Familienerholungswerks der Diözese Rottenburg-Stuttgart zur Unterstützung von Familien mit mehreren Kindern, Alleinerziehenden, Menschen mit Behinderung und Senioren durch einkommensabhängige Zuschüsse.

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Wohnsitz in der Diözese Rottenburg-Stuttgart oder (für Familienerholung) in der Erzdiözese Freiburg
  • Teilnahme an einer 7–14-tägigen Familienerholungsmaßnahme in Ferienstätten des Familienerholungswerks der Diözese Rottenburg-Stuttgart e.V.
  • Einkommensabhängigkeit der Förderung
  • Antragstellung muss vor Beginn der Maßnahme erfolgen
  • Förderung i.d.R. alle zwei Kalenderjahre (Jahresförderung für Familien mit vier Kindern oder behinderten Angehörigen)

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Ausgefülltes Antragsformular Familienerholung
  2. Einkommensnachweise
  3. Nachweis über kindergeldberechtigte Kinder bzw. behinderte Angehörige

Beschreibung

Die Diözesanstiftung „Lebensraum für die Familie“ unterstützt mit dem Programm Familienerholung 7–14-tägige Aufenthalte in den Ferienstätten des Familienerholungswerks der Diözese Rottenburg-Stuttgart. Ziel ist die Entlastung und Stärkung von Familien mit mehreren Kindern, Alleinerziehenden, Senior:innen ab 75 Jahren sowie Menschen mit Behinderung. Einkommensabhängige Zuschüsse betragen zwischen 5 € und 20 € pro Kind und Verpflegungstag und tragen dazu bei, erholsame Ferienzeiten bezahlbar zu gestalten. Die Förderung kann in der Regel alle zwei Kalenderjahre in Anspruch genommen werden, Ausnahmen bestehen für Familien mit vier kindergeldberechtigten Kindern oder einem behinderten Angehörigen sowie bei Kombination mit Familienbildungsmaßnahmen.

Förderberechtigt sind Privatpersonen mit Hauptwohnsitz in der Diözese Rottenburg-Stuttgart und, speziell für Familienerholung, auch der Erzdiözese Freiburg. Voraussetzung ist die Teilnahme an einer mindestens sieben- bis maximal vierzehntägigen Maßnahme in einer FEW-Einrichtung sowie die Antragstellung vor Beginn des Aufenthalts. Erforderliche Unterlagen umfassen das ausgefüllte Antragsformular, Einkommensnachweise sowie Nachweise über kindergeldberechtigte Kinder oder behinderte Angehörige. Die Stiftung prüft die Fördervoraussetzungen auf Basis der aktuellen Förderrichtlinien und entscheidet nach finanzieller Bedarfslage. Mit dieser kontinuierlichen Unterstützung leistet die Diözesanstiftung einen Beitrag zur Familienbildung und fördert nachhaltige Erholungserfahrungen für benachteiligte Familien und Einzelpersonen.

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