Zuschuss

Familienförderrichtlinien des Bundes

Bundeszuschüsse für Verbände und Träger in der Familienpolitik, Familienbildung und -beratung zur Gestaltung eines familienfreundlichen Umfelds. Anträge zu Beginn eines Haushaltsjahres möglich.

Soziales Beratung

Entdecke dein Potenzial mit KI-Unterstützung

  • Finde heraus, ob diese Förderung zu deinem Vorhaben passt
  • Entwickle deinen Antrag gemeinsam mit KI
  • Lass dich mit vielen weiteren passenden Förderungen matchen

Förderkriterien

Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Deutschland (bundesweit)
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Unterstützung von Verbänden und Trägern bei Projekten der Familienpolitik, Familienbildung und Familienberatung, um ein familienfreundliches Umfeld zu gestalten und die Entwicklung von Familien nach ihren individuellen Vorstellungen zu fördern.

Antragsberechtigt

  • Interessenverbände und sonstige Vereine
  • Gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • bundeszentrale Familienverbände mit mindestens 7 Landesverbänden (davon mindestens 2 in neuen Bundesländern)
  • bundesweit tätige Träger der Familienbildung
  • bundesweit tätige Träger der Familienberatung
  • sonstige bundesweit tätige Träger mit familienpolitischem Auftrag
  • eigenständige Geschäftsführung und Verwendung der Mittel
  • Mehr anzeigen

Beschreibung

Die Familienförderrichtlinien des Bundes ermöglichen bundesweit tätigen, gemeinnützigen Verbänden und Organisationen die Realisierung innovativer familienpolitischer Projekte. Ziel der Förderung ist die Gestaltung eines familienfreundlichen Umfelds, in dem sich Familien nach ihren individuellen Vorstellungen entfalten können. Gefördert werden Initiativen aus den Bereichen Familienverbandsarbeit, -bildung und -beratung, die Impulse für lokale und überregionale Netzwerke setzen. Mit Zuschüssen für Publikationen, Arbeitsmaterialien, Sonderveranstaltungen oder Wettbewerbe unterstützt das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend die Entwicklung nachhaltiger Strukturen und die Sichtbarkeit vielfältiger Lebensmodelle.

Antragsberechtigt sind insbesondere bundeszentrale Familienverbände mit mindestens sieben Landesverbänden (davon zwei in den neuen Bundesländern), ebenso wie bundesweit aktive Träger der Familienbildung, der Familienberatung sowie alle weiteren gemeinnützigen Einrichtungen mit familienpolitischem Auftrag. Voraussetzung ist eine eigenständige Geschäftsführung, der verantwortungsvolle Mittelverwendung sowie eine demokratisch gewählte Verbandsleitung. Die Förderhöhe orientiert sich an Art und Umfang der Maßnahme und wird als Zuschuss gewährt. Eine Antragstellung ist jeweils zu Beginn des Haushaltsjahres möglich. So können Interessierte ihre Vorhaben rechtzeitig planen und zur Förderung einreichen, um langfristig wirksame Impulse für eine familiengerechte Gesellschaft zu setzen.

Antrag starten →