Familienhilfe
Stützung der Familie durch zeitlich befristete individuelle Betreuung in Notlagen zur Vermeidung von Vernachlässigung und Fremdunterbringung. Bis zu 6 Monate mit einmaliger Verlängerung möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Stützung der Familie durch eine zeitlich befristete individuelle Betreuung über eine konkrete Notlage oder Krise hinweg, um die Gefahr der Vernachlässigung der Kinder und Jugendlichen hintanzuhalten bzw. eine Fremdunterbringung der Kinder und Jugendlichen zu verhindern.
Förderfähige Ausgaben
- Betreuung und Pflege der Kinder und Jugendlichen
- Erziehung und Haushaltsmanagement
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- familiäre Überlastung in Krisensituationen (z.B. Tod, Trennung, Scheidung, Alkoholentzug, Haft)
- vorübergehende Unterstützung bei Überforderung im Alltag
- Alleinerzieher:innen während Wiedereinstieg ins Berufsleben mit Bedarf an Kinderbetreuung und fehlender anderweitiger Betreuungsmöglichkeit
- Unfall oder schwerer Langzeiterkrankung eines Elternteils
- Gefährdung des Kindeswohls oder riskante Lebensbedingungen
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Beschreibung
Die Familienhilfe in der Steiermark unterstützt Familien in akuten Krisen- und Notlagen durch eine zeitlich befristete, individuelle Betreuung mit dem Ziel, Vernachlässigung von Kindern und Jugendlichen zu vermeiden und eine Fremdunterbringung zu verhindern. Als Zuschussleistung für gemeinnützige Organisationen steht sie fortlaufend zur Verfügung und kann über einen Zeitraum von bis zu sechs Monaten in Anspruch genommen werden, bei Bedarf einmalig verlängert. Gefördert werden insbesondere Familien mit Betreuungsbedarf, darunter Alleinerziehende beim Wiedereinstieg ins Berufsleben, Haushalte nach Trennung, Tod oder schwerer Erkrankung eines Elternteils sowie Situationen mit riskanten Lebensbedingungen. Voraussetzung ist eine gültige Betreuungsvereinbarung mit der Bezirksverwaltungsbehörde, die den individuellen Förderbedarf und die Betreuungsziele definiert.
Im Rahmen der Familienhilfe werden Aufwendungen für die Betreuung, Pflege und Erziehung von Kindern und Jugendlichen ebenso gefördert wie das Haushaltsmanagement. Die Erbringung der Leistung erfolgt durch bescheidmäßig bewilligte Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen mit schriftlichem Leistungsvertrag zur Steiermärkischen Landesregierung. Ziel ist die Stärkung der Erziehungskompetenz der Eltern und das Anleiten zum Erwerb lebenspraktischer Fähigkeiten unter dem Leitgedanken „Hilfe zur Selbsthilfe“. Die Zuwendung erfolgt gemäß den Vorgaben des Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetzes 2013 sowie des steiermärkischen Kinder- und Jugendhilfegesetzes und seiner Durchführungsverordnung. Seit dem 31. Oktober 2013 besteht keine Fristbegrenzung für die Antragstellung, sodass eine kontinuierliche Unterstützung in bedarfsgerechten Fällen gewährleistet ist.
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