Familienpolitische Maßnahmen - Subventionen und Projektkostenzuschüsse
Projekt- und Subventionsförderung für familienpolitische Maßnahmen in Kärnten: Zuschüsse zu Projektkosten für Vereine, Institutionen, natürliche und juristische Personen sowie Non-Profit-Organisationen. Laufende Antragstellung möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderungen an Familien mit besonderem Unterstützungsbedarf sowie für Elternbildungsmaßnahmen oder andere generationenübergreifende Projekte. Zudem Zuschüsse zu Projektkosten im Rahmen des Audit "Beruf und Familie" für teilnehmende und zertifizierte Firmen.
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Unternehmen
- Gemeinnützige Organisationen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
Zuwendungsvoraussetzungen
- Schriftlicher formloser Antrag
- Subventionserklärung bei Subventionen
- Verpflichtung zur wirtschaftlichen und widmungsgemäßen Verwendung der Mittel
- Audit "Beruf und Familie"-Zertifizierung für Firmenzuschüsse
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Schriftlicher formloser Antrag
- Subventionserklärung
- Projektbeschreibung
- Nachweise über widmungsgemäße Verwendung (Originalbelege)
Beschreibung
Die familienpolitische Förderung in Kärnten bietet eine flexible Projekt- und Subventionsförderung für Vereine, Institutionen, natürliche und juristische Personen sowie Non-Profit-Organisationen. Ziel ist die Unterstützung von Familien mit besonderem Unterstützungsbedarf, die Durchführung von Elternbildungsmaßnahmen und generationenübergreifenden Initiativen. Zusätzlich werden im Rahmen des Audits „Beruf und Familie“ zertifizierte Unternehmen bei der Deckung ihrer Projektkosten bezuschusst. Die Antragstellung ist fortlaufend möglich und seit dem 01.01.2014 ohne festgelegtes Enddatum geöffnet. Die Zuwendungen werden als pauschaler Zuschuss vergeben, wobei die Höhe im Ermessen der zuständigen Referent:innen liegt. Entscheidungen zu Projektförderungen erfolgen auf Einzelfallbasis.
Förderberechtigt sind Vereine, sonstige Institutionen, natürliche und juristische Personen sowie gemeinnützige Organisationen. Für Unternehmen ist neben dem schriftlichen, formlosen Antrag und der Subventionserklärung die Audit-„Beruf und Familie“-Zertifizierung Voraussetzung. Antragsunterlagen umfassen neben dem formlosen Ansuchen und der Subventionserklärung eine detaillierte Projektbeschreibung sowie Nachweise über die widmungsgemäße Verwendung der Mittel (Originalbelege). Vor Auszahlung muss eine rechtsverbindliche Verpflichtung zur wirtschaftlichen und zweckentsprechenden Mittelverwendung abgegeben werden. Diese Kombination aus niedrigschwelliger Antragspraxis und klar definierten Verwendungsregeln ermöglicht es Initiativen aller Trägerformen, innovative familienpolitische Modelle in Kärnten umzusetzen und nachhaltig zu verankern.