Familienunterhalt/Partnerunterhalt für Zivildienstleistende
Unterhaltszahlungen für Ehefrau, eingetragenen Partner, Kinder und weitere unterhaltsberechtigte Personen während des Zivildienstes in Wien. Antrag ab Zustellung des Zuweisungsbescheids, möglichst innerhalb von 3 Monaten nach Dienstantritt.
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Förderkriterien
Förderziel
Sicherstellung des Unterhalts für Ehepartner, eingetragene Partner, Kinder und andere unterhaltsberechtigte Personen während der Ableistung des ordentlichen oder außerordentlichen Zivildienstes.
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Zivildienstpflicht und rechtskräftiger Zuweisungsbescheid
- Antragstellung innerhalb von 3 Monaten nach Dienstantritt für rückwirkende Zahlungen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Meldebestätigung
- Heirats- oder Partnerschaftsurkunde
- Geburtsurkunde der Kinder
- Nachweis über Unterhaltspflicht oder Unterhaltsvereinbarung
- Lohn- und Einkommensbestätigungen
- Bankverbindung der unterhaltsberechtigten Person
Beschreibung
Die Förderung „Familienunterhalt/Partnerunterhalt für Zivildienstleistende“ unterstützt Privatpersonen mit Wohnsitz in Wien während der Ableistung des ordentlichen oder außerordentlichen Zivildienstes. Sie deckt lebensnotwendige Unterhaltszahlungen für Ehepartner:innen, eingetragene Partner:innen, Kinder und andere gesetzlich unterhaltsberechtigte Angehörige ab. Ziel ist die finanzielle Absicherung naher Familienmitglieder, damit diese trotz Dienstverpflichtung nicht in wirtschaftliche Not geraten. Antragsberechtigt sind Zivildienstleistende, die aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder Familienbeihilfenanspruch Unterhalt leisten müssen.
Die Antragstellung kann fortlaufend ab Zustellung des rechtskräftigen Zuweisungsbescheids erfolgen; für rückwirkende Leistungen ist eine Einreichung innerhalb von drei Monaten nach Dienstantritt erforderlich. Als Nachweise dienen unter anderem Meldebestätigung, Heirats- bzw. Partnerschaftsurkunde, Geburtsurkunden der Kinder sowie Belege über die Unterhaltspflicht oder eine gültige Unterhaltsvereinbarung. Ergänzt wird der Antrag durch Lohn- und Einkommensbescheinigungen sowie die Bankverbindung der unterstützten Person. Da die Förderung unbefristet verfügbar ist, können Anträge jederzeit gestellt werden – idealerweise jedoch zeitnah nach Dienstbeginn, um den Leistungsanspruch ab dem ersten Monat zu gewährleisten.
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