Familienunterstützung für Kinder und Jugendliche
Unterstützung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen bei der Gestaltung ihrer Freizeit und Entlastung des familiären Umfelds in Tirol.
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Förderkriterien
Förderziel
Familienunterstützung soll Kinder und Jugendliche mit Behinderungen bei der Gestaltung ihrer Freizeit unterstützen und begleiten und ihr familiäres Umfeld entlasten.
Förderfähige Ausgaben
- Kosten für Sachleistungen
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Gemeinnützige Organisationen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Erbringer von Sachleistungen gemäß § 6 Abs. 1 und 2 lit. b Tiroler Teilhabegesetz
- Sitz oder Tätigkeit in Tirol
Beschreibung
Die Landesförderung in Tirol zielt darauf ab, Kinder und Jugendliche mit Behinderungen in ihrer Freizeitgestaltung zu unterstützen und das familiäre Umfeld nachhaltig zu entlasten. Als Zuschuss richtet sie sich an Unternehmen, gemeinnützige Organisationen und öffentliche Einrichtungen, die gemäß Tiroler Teilhabegesetz (§ 6 Abs. 1 und 2 lit. b) Sachleistungen erbringen und ihren Sitz in Tirol haben. Durch kontinuierlich einreichbare Anträge können flexible, bedarfsgerechte Betreuungsangebote realisiert werden, die sowohl Freizeitaktivitäten als auch Begleitmaßnahmen umfassen. Gefördert werden sämtliche Ausgaben, die unmittelbar mit der Erbringung dieser Sachleistungen verbunden sind.
Insbesondere Familien mit Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen profitieren von der finanziellen Unterstützung, da sie entlastet werden und Zugang zu qualifizierten Angeboten erhalten. Die Förderung leistet einen wichtigen Beitrag zur Inklusion, indem sie individuelle Bedürfnisse berücksichtigt und Teilhabechancen verbessert. Antragstellende Institutionen können jederzeit Unterlagen einreichen, wodurch eine unkomplizierte und zeitnahe Umsetzung von Projekten gewährleistet ist. Auf diese Weise fördert das Land Tirol nicht nur die barrierefreie Freizeitgestaltung, sondern stärkt auch das Netzwerk zwischen Fachstellen, Betreuungsorganisationen und Familien.
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