Fassadenprogramm im Sanierungsgebiet „Mindener Straße – Nordbahn – Innenstadt“
Förderung von Modernisierungsmaßnahmen an Fassaden, Fenstern, Dächern, Zugängen und Hofflächen von Bestandsgebäuden im Sanierungsgebiet Mindener Straße – Nordbahn – Innenstadt als nicht zurückzuzahlender Zuschuss bis zu 50 % der Kosten (max. 10 000 € pro Objekt).
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Förderkriterien
Förderziel
Aufwertung des Stadtbildes und der Gebäudequalität durch Modernisierung von Fassaden, Fenstern, Dächern, barrierefreier Zugänge, Gestaltung von Hofflächen und Rückbau untergeordneter baulicher Anlagen im Sanierungsgebiet „Mindener Straße – Nordbahn – Innenstadt“.
Förderfähige Ausgaben
- Verbesserung von Gebäudefassaden
- Erneuerung erhaltenswerter Fenster und Türen
- Erneuerung von Dächern und Dachteilen
- Verbesserung der Zugänglichkeit von Gebäuden
- Gestaltung von Hofflächen
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Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Eigentum eines Bestandsgebäudes im Sanierungsgebiet „Mindener Straße – Nordbahn – Innenstadt“
- Einsehbarkeit der Fassade/Hoffläche vom öffentlichen Raum
- Ausschluss weiterer Förderprogramme für dieselbe Maßnahme
- Beginn der Arbeiten erst nach Vorlage des Förderbescheids oder Abschluss des städtebaulichen Vertrags
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular Fassadenprogramm
- Vergaberichtlinien Fassadenprogramm
- Checkliste Fassadenprogramm
Beschreibung
Das Fassadenprogramm im Sanierungsgebiet „Mindener Straße – Nordbahn – Innenstadt“ in Nordrhein-Westfalen unterstützt private Eigentümer:innen bei der Modernisierung von Bestandsgebäuden und trägt so zur nachhaltigen Aufwertung des städtischen Erscheinungsbildes bei. Gefördert werden Maßnahmen an Fassaden, Fenstern, Dächern, barrierefreien Zugängen, Hofflächen sowie der Rückbau untergeordneter baulicher Anlagen wie Garagen oder Schuppen. Als nicht zurückzuzahlender Zuschuss übernimmt die Kommune bis zu 50 % der anrechenbaren Kosten, maximal 10.000 € pro Objekt. Voraussetzung ist das Eigentum an einem im Sanierungsgebiet gelegenen Bestandsgebäude, die Einsehbarkeit der Fassade oder Hoffläche von öffentlichen Flächen sowie der Ausschluss einer parallelen Förderung desselben Vorhabens. Arbeiten dürfen erst nach Vorlage des Förderbescheids oder Abschluss eines städtebaulichen Vertrags beginnen.
Teilnehmende Eigentümer:innen erhalten Zugang zu einem einheitlichen Antragsformular, den Vergaberichtlinien und einer praktischen Checkliste zur Antragseinreichung. Die Fördermöglichkeiten sind fortlaufend verfügbar und bieten damit flexible Planungsspielräume für Einzelvorhaben. Das Programm eröffnet die Chance, saniertes Kulturerbe mit moderner Barrierefreiheit zu verbinden und den Wert der Immobilie langfristig zu steigern. Die Stadt Bad Oeynhausen lädt interessierte Eigentümer:innen ein, sich frühzeitig über die formalen Anforderungen und möglichen Förderquoten zu informieren und somit maßgeblich zur Aufwertung der Innenstadt beizutragen.
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