Fassadenprogramm (Stadt Bad Oeynhausen – ISEK / Fördermöglichkeiten für Private)
Im Rahmen der Städtebauförderung im ISEK-Fördergebiet „Mindener Straße – Nordbahn – Innenstadt“ können Eigentümer Modernisierungsmaßnahmen fördern lassen, um Gebäude und Stadtbild aufzuwerten.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Modernisierungsmaßnahmen zur Aufwertung von Bestandsgebäuden und des Stadtbildes im Sanierungsgebiet Mindener Straße – Nordbahn – Innenstadt.
Förderfähige Ausgaben
- Verbesserung von Gebäudefassaden
- Erneuerung erhaltenswerter Fenster und Türen
- Erneuerung von Dächern und Dachteilen
- Verbesserung der Zugänglichkeit von Gebäuden
- Gestaltung von Hofflächen
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Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Gebäude im Sanierungsgebiet Mindener Straße – Nordbahn – Innenstadt
- Einsehbarkeit der Fassade bzw. Hoffläche vom öffentlichen Raum
- Ausschluss anderer Förderprogramme
- Beginn der Baumaßnahme erst nach Vorlage des Förderbescheides bzw. Abschluss des städtebaulichen Vertrages
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Drei vergleichbare Angebote von Unternehmern mit Flächenangaben
- Schriftliche Erläuterung der Maßnahmen (Materialien, Farbtöne)
- Nachweis der Vorsteuerabzugsberechtigung
- Ggf. denkmalrechtliche Erlaubnis
Beschreibung
Fassadenprogramm fördert gezielt Modernisierungen im Sanierungsgebiet Mindener Straße – Nordbahn – Innenstadt in Nordrhein-Westfalen. Eigentümer:innen von Bestandsgebäuden können Zuschüsse für öffentliche sichtbare Maßnahmen beantragen, die zur städtebaulichen Aufwertung beitragen. Dabei stehen Themenfelder wie Städtebau & Stadterneuerung, Wohnungsbau & Modernisierung sowie Denkmalschutz im Fokus. Die Förderung erfolgt fortlaufend und in Form eines nicht zurückzuzahlenden Zuschusses mit einer Förderquote von 50 % der zuwendungsfähigen Kosten bis zu einer Maximalsumme von 10.000 € pro Objekt. Ziel ist die Verbesserung von Fassaden, Fenstern und Türen, Dächern, Hofflächen sowie die Erhöhung der Barrierefreiheit und der Abbau untergeordneter baulicher Anlagen.
Voraussetzung für eine Förderung ist die Lage des Gebäudes im definierten ISEK-Gebiet und die Einsehbarkeit der Fassade bzw. Hoffläche vom öffentlichen Raum. Ein Programmstart ist erst nach Vorlage des Zuwendungsbescheids oder Abschluss eines städtebaulichen Vertrags möglich. Antragsunterlagen umfassen drei vergleichbare Unternehmerangebote mit Flächenangaben, eine schriftliche Maßnahmebeschreibung (Materialien, Farbtöne), den Nachweis der Vorsteuerabzugsberechtigung und gegebenenfalls eine denkmalrechtliche Erlaubnis. Privatpersonen und Unternehmen können Anträge ganzjährig einreichen. Die Maßnahmeauswahl orientiert sich an der Vergaberichtlinie sowie der Checkliste der Stadt Bad Oeynhausen, um eine fachgerechte Umsetzung zu gewährleisten und das Stadtbild nachhaltig aufzuwerten.
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