Fernwärmeanschluss < 100 kW
Förderung der Neuerrichtung, Umstellung und Erneuerung von umwelt- und klimafreundlichen Wärmeerzeugern unter 100 kW thermischer Leistung (Holzheizungen, Wärmepumpen, Fernwärmeanschlüsse). Anträge von 01.03.2024 bis 31.12.2050 möglich, Sonderkonditionen für hochwasserbetroffene Betriebe bis 31.12.2025.
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Förderkriterien
Förderziel
Es wird die Neuerrichtung, Umstellung und Erneuerung von umwelt- und klimafreundlichen Wärmeerzeugern in Unternehmen und sonstigen unternehmerisch tätigen Organisationen gefördert. Gefördert werden Holzheizungen, Wärmepumpen und Fernwärmeanschlüsse mit einer thermischen Leistung von weniger als 100 kW.
Förderfähige Ausgaben
- Fernwärmeanschluss-Anlagenteile
- Planungskosten
- Montagekosten
- Demontage- und Entsorgungskosten
- Einbindung ins Heizungssystem
- Mehr anzeigen
Nicht förderfähige Ausgaben
- Anschaffung von Immobilien
- Rückwirkende Kosten
- Schuldenausgleich
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
Zuwendungsvoraussetzungen
- Dauerhafte Betriebsstätte in Österreich
- Unternehmen oder unternehmerisch tätige Organisationen, Vereine oder konfessionelle Einrichtungen
- Antragstellung bis sechs Monate nach Rechnungsdatum
- Anlagen mit einer thermischen Leistung < 100 kW
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Formular zur Förderungsabrechnung
- Rechnungskopien für förderfähige Kosten
- Wärmeliefervertrag (bei Anschluss)
Bewertungskriterien
- Energieeffizienz des Projekts
- Klimafreundliche Energieversorgung
- Anteil erneuerbarer Energien
Beschreibung
Das Förderprogramm „Fernwärmeanschluss < 100 kW“ unterstützt Unternehmen, Interessenverbände und Vereine in ganz Österreich bei der Neuerrichtung, Umstellung und Erneuerung umwelt- und klimafreundlicher Wärmeerzeuger mit einer thermischen Leistung von unter 100 kW. Gefördert werden insbesondere Pellet-, Hackgut- und Stückholzkessel, Wärmepumpen sowie alle Anlagenteile für den Anschluss an Nah- und Fernwärmenetze. Fördermittel stehen als nicht rückzahlbarer Zuschuss bereit, Anträge können von 01.03.2024 bis 31.12.2050 eingebracht werden. Für Betriebe, die von den Hochwasserereignissen 2024 betroffen sind, gelten bis 31.12.2025 erleichterte Bedingungen, darunter der Wegfall des Fernwärme-Vorrangs und ein zusätzlicher Standortzuschlag. Vergeben werden die Mittel durch die Kommunalkredit Public Consulting GmbH im Rahmen der Betrieblichen Umweltförderung im Inland (UFI), kofinanziert durch Bundes- und EU-Mittel.
Gefördert werden nur Projekte von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) sowie von unternehmerisch tätigen Organisationen, Vereinen und konfessionellen Einrichtungen mit einem dauerhaften Standort in Österreich. Voraussetzung ist die Antragstellung innerhalb von sechs Monaten nach Rechnungsdatum und die Beschränkung auf Wärmeerzeuger unter 100 kW. Anrechenbar sind Planung, Montage, Demontage und Entsorgung, Rohrleitungen, Pumpen, Ventile, Wärmespeicher, Übergabestation sowie Einbindung in das bestehende Heizungssystem. Eine nachweisbare Steigerung der Energieeffizienz, ein hoher Anteil erneuerbarer Energien und klimafreundliche Wärmeversorgung erhöhen die Chancen auf eine Förderzusage. Ansprechpartner:innen erhalten alle notwendigen Informationen zur Antragsprüfung, Abrechnung und zu weiteren Landesförderungen direkt bei der Kommunalkredit Public Consulting GmbH.